Rund um Ravensburg
"Hundeflüsterin" muss Bußgeld zahlen
Eine "verfahrensökonomische Lösung" nennt man juristisch den ebenso überraschenden wie flotten Ausgang der Verhandlung vor der 4. Kleinen Strafkammer. Die Anklageschrift ist noch nicht einmal komplett verlesen, da bringt Richter Schall ins Gespräch, dass die Staatsanwaltschaft signalisiert habe, zu einer Einstellung des Verfahrens bereit zu sein. Unter gewissen Auflagen, versteht sich. Und nach einer kurzen Verhandlungspause, in der sich erst die Angeklagte mit ihrem Verteidiger und dann noch einmal die Strafkammer berät, ist klar: Das Verfahren wird eingestellt; gegen die Bezahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1500 Euro.
Aus "Milan" wurde "Paju"
Wie kam es überhaupt zum Vorwurf der Urkundenfälschung? Im September 2005 erhält der Tierschutzverein Stuttgart per Telefax eine Bescheinigung des Landratsamtes, in dem einem Pitbull namens "Paju" die erfolgreiche Absolvierung eines Wesenstests bescheinigt wird. Irritierenderweise scheint die Wesenstest-Bescheinigung aber ursprünglich für den Hund "Milan" ausgestellt gewesen zu sein, dessen Name allerdings einfach durch "Paju" ersetzt worden ist. Absender des Telefaxes war der Verein Lebenswürde für Tiere e.V., dessen erste Vorsitzende Christiane Rohn ist.
In der ersten Instanz, nämlich vor dem Amtsgericht Wangen, reichen die Beweise und Zeugenaussagen nicht aus, um Christiane Rohn nachzuweisen, dass sie selbst das Telefax gefälscht hat. Christiane Rohn bestreitet die Vorwürfe. Ergo ergeht im Dezember 2007 ein Freispruch. Der Rohn-Verteidiger will dazu festgehalten wissen: "Die Unschuldsvermutung ist nicht in Frage gestellt worden." Die Staatsanwaltschaft allerdings geht in Berufung. Immerhin ist Urkundenfälschung kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft sogar einen Schrift-Sachverständigen beauftragt, der die Frage klären soll, ob der handschriftlich geänderte Hundename auf dem Dokument mit Schriftproben von Christiane Rohn übereinstimmt. Darüber hinaus sind noch einmal sieben Zeugen geladen.
Dass die gestrige Verhandlung nun mit einer Einstellung des Verfahrens endet, hat nach der Erklärung von Richter Schall folgenden Hintergrund: Zum einen "hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch im Rücken", zum anderen muss berücksichtigt werden, dass es fraglich ist, ob ein Telefax überhaupt als Urkunde im klassischen Sinne firmiert. Hierzu gibt es einander widersprechende Gerichtsentscheide. Schall resümiert zum Verfahrensausgang: "Im Gesetz steht, wenn die Schuld nicht besonders hoch ist und dem öffentlichen Interesse Genüge getan ist, kann die Sache mit einer Geldbuße beigelegt werden."
Staatsanwalt Diehl zeigt sich mit der Regelung einverstanden, weil die Sache über drei Jahre her ist, es sich um "eine äußerst plumpe Art der Urkundenfälschung gehandelt hat und die kriminelle Energie nicht sehr hoch gewesen ist". Und der Rohn-Verteidiger Pfliegner? Der stimmt, wie er sagt "mit blutendem Herzen" der Geldbuße zu. Christiane Rohn ist somit weiterhin nicht vorbestraft. Es sei denn, sie verschleppt die Bezahlung der Geldbuße.
(Erschienen: 12.11.2008 00:06)
Eine "verfahrensökonomische Lösung" nennt man juristisch den ebenso überraschenden wie flotten Ausgang der Verhandlung vor der 4. Kleinen Strafkammer. Die Anklageschrift ist noch nicht einmal komplett verlesen, da bringt Richter Schall ins Gespräch, dass die Staatsanwaltschaft signalisiert habe, zu einer Einstellung des Verfahrens bereit zu sein. Unter gewissen Auflagen, versteht sich. Und nach einer kurzen Verhandlungspause, in der sich erst die Angeklagte mit ihrem Verteidiger und dann noch einmal die Strafkammer berät, ist klar: Das Verfahren wird eingestellt; gegen die Bezahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1500 Euro.
Aus "Milan" wurde "Paju"
Wie kam es überhaupt zum Vorwurf der Urkundenfälschung? Im September 2005 erhält der Tierschutzverein Stuttgart per Telefax eine Bescheinigung des Landratsamtes, in dem einem Pitbull namens "Paju" die erfolgreiche Absolvierung eines Wesenstests bescheinigt wird. Irritierenderweise scheint die Wesenstest-Bescheinigung aber ursprünglich für den Hund "Milan" ausgestellt gewesen zu sein, dessen Name allerdings einfach durch "Paju" ersetzt worden ist. Absender des Telefaxes war der Verein Lebenswürde für Tiere e.V., dessen erste Vorsitzende Christiane Rohn ist.
In der ersten Instanz, nämlich vor dem Amtsgericht Wangen, reichen die Beweise und Zeugenaussagen nicht aus, um Christiane Rohn nachzuweisen, dass sie selbst das Telefax gefälscht hat. Christiane Rohn bestreitet die Vorwürfe. Ergo ergeht im Dezember 2007 ein Freispruch. Der Rohn-Verteidiger will dazu festgehalten wissen: "Die Unschuldsvermutung ist nicht in Frage gestellt worden." Die Staatsanwaltschaft allerdings geht in Berufung. Immerhin ist Urkundenfälschung kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft sogar einen Schrift-Sachverständigen beauftragt, der die Frage klären soll, ob der handschriftlich geänderte Hundename auf dem Dokument mit Schriftproben von Christiane Rohn übereinstimmt. Darüber hinaus sind noch einmal sieben Zeugen geladen.
Dass die gestrige Verhandlung nun mit einer Einstellung des Verfahrens endet, hat nach der Erklärung von Richter Schall folgenden Hintergrund: Zum einen "hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch im Rücken", zum anderen muss berücksichtigt werden, dass es fraglich ist, ob ein Telefax überhaupt als Urkunde im klassischen Sinne firmiert. Hierzu gibt es einander widersprechende Gerichtsentscheide. Schall resümiert zum Verfahrensausgang: "Im Gesetz steht, wenn die Schuld nicht besonders hoch ist und dem öffentlichen Interesse Genüge getan ist, kann die Sache mit einer Geldbuße beigelegt werden."
Staatsanwalt Diehl zeigt sich mit der Regelung einverstanden, weil die Sache über drei Jahre her ist, es sich um "eine äußerst plumpe Art der Urkundenfälschung gehandelt hat und die kriminelle Energie nicht sehr hoch gewesen ist". Und der Rohn-Verteidiger Pfliegner? Der stimmt, wie er sagt "mit blutendem Herzen" der Geldbuße zu. Christiane Rohn ist somit weiterhin nicht vorbestraft. Es sei denn, sie verschleppt die Bezahlung der Geldbuße.
(Erschienen: 12.11.2008 00:06)






































