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„Schwanenberg-Schläger“ müssen drei Jahre in den Knast

Richterin: „Nur grauenvoll“ – auch Verteidiger eines der beiden Brüder spricht von einer „Riesensauerei“
Sinnlose Gewalt: Die Waldseer Brüder müssen wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.
Sinnlose Gewalt: Die Waldseer Brüder müssen wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. (Foto: Shutterstock)

Von Siegfried Großkopf

Ravensburg Zu Gefängnisstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren wurden gestern die sogenannten Schwanenberg-Schläger aus Bad Waldsee vom Ravensburger Jugendschöffengericht verurteilt. Mit der Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung waren die 22- und 20-Jährigen noch gut bedient, weil knapp am Vorwurf des versuchten Totschlags vorbeigeschrammt.

Das strafrechtlich vorbelastete Brüderpaar hatte in der Nacht zum 22. Oktober vorigen Jahres einen 45-jährigen Familienvater, der auf dem Bad Waldseer Schwanenberg seinen Hund Gassi führen wollte, brutal zusammengeschlagen (wir berichteten). Der Mann erlitt nach Fußtritten ins Gesicht unter anderem Brüche des Jochbeins, des Nasenbeins und des Kiefers, verlor sämtliche Zähne und ist psychisch angeschlagen. Er wurde mehrfach operiert und muss sich weiteren Operationen unterziehen.

„Die Tat ist an Brutalität und Sinnlosigkeit kaum zu überbieten“, konstatierte Richterin Karin Simm in ihrer Urteilsbegründung nach mehr als achtstündiger Verhandlung. Nur „grauenvoll“ sei das, was sie in den Akten über die Tat gelesen habe, sagte sie. Was sie während der Tatschilderung im Gerichtssaal hörte, verbesserte diesen Eindruck nicht.

Die beiden Hartz IV beziehenden Brüder hatten in der Blutbahn etwa 1,65 beziehungsweise 2,65 Promille – zu Hause und in drei Kneipen mit Wodka, Cuba-Libre und Schnaps zusammengesoffen. Letzte Station war die Tiki-Bar. Unterwegs war unglücklicherweise gegen 3.45 Uhr auch das spätere Opfer, dessen Hund bellte, als er im dunklen Bad Waldsee die beiden Angeklagten wahrnahm.

Das Kläffen störte den Jüngeren, der erheblich mehr intus hatte als sein Bruder. Der 20-Jährige beleidigte in der Folge Hund und Herrchen, schubste den 45-Jährigen und wurde dann von seinem älteren Bruder zurückgehalten. Plötzlich langte auch der 22-Jährige zu und prügelte auf den Mann ein. Angeblich soll der seinem Bruder ins Gesicht gefasst haben. Er hieb und trat den Mann ins Gesicht und auf den Körper, nachdem er sich aus dem Schwitzkasten befreit hatte, in den ihn der 45-Jährige kurzzeitig genommen hatte. Auf die Frage der Richterin, warum er auf Menschen eintrete, meinte der 22-Jährige, er habe einen Blackout gehabt. Vor der Polizei hatte er gesagt: „Es hat richtig Spaß gemacht, ihn zu treten und zu schlagen.“

„Er schlug sofort auf mich ein, erst mit der flachen Hand dann mit der Faust“, schilderte das Opfer die Pein. „Die haben getreten, getreten, getreten“. Mit den Füßen wurde ihm in den Rücken und von allen Seiten ins Gesicht getreten. Ein Büschel Haare wurde ihm vom Kopf gerissen, möglicherweise von einer Frau, die nicht ausgemacht werden konnte. Der 45-Jährige schrie, hatte das Gefühl, ihm würde „das Gesicht kaputt gemacht“.

Die Verletzungen des 45-Jährigen sind so erheblich, dass er derzeit arbeitsunfähig ist, er demnächst sechs Wochen in die Klinik muss und nach bereits erfolgten Operationen weitere anstehen. Sein Gesicht war deformiert, seine Frau erkannte ihn nach dem Überfall nicht wieder. Er benötigt komplett neue Zähne, die Nase wurde begradigt. „Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, jeden Tag schmerzt mein Gesicht“, sagte er seinem Anwalt, der als Vertreter der Nebenklage bemerkte, ein oder zwei Tritte mehr und man würde sich vor Gericht über Totschlag unterhalten.

„Was mit Ihnen passiert ist, ist eine Riesensauerei“, sagte Rechtsanwalt Hanspeter Ross, Verteidiger des älteren Bruders. Letzterer, versuchte er eine Lanze für seinen Mandanten zu brechen, habe zweimal versucht, seinen Bruder zurückzuhalten. Unerklärlich ist dem Anwalt, woher der Stimmungsumschwung gekommen sei und sein Mandant plötzlich ebenfalls zugeschlagen habe.

20 Zeugen ließ das Gericht aufmarschieren, die meist wenig Erhellendes beitragen konnten. Von Freunden der Angeklagten hatte man den Eindruck, sich nicht unbeliebt machen zu wollen oder Angst zu haben. Die Ex-Freundin des Jüngeren etwa konnte sich an nichts erinnern, denn es sei so lange her.

Die Frau des Bäckermeisters rief die Polizei, nachdem sie Schreie gehört, aber im Dunkeln nichts gesehen hatte. Der Geselle hatte berichtet, draußen werde jemand zusammengeschlagen. Der Kellner aus der Tiki-Bar hatte berichtet, die Brüder seien kurz nach Mitternacht ins Lokal gekommen, hätten „scho was ghedd“, dort weiter getrunken und mit ihm „um Schnäpsle“ gewürfelt. Ob der Jüngere auch geschlagen und getreten hat? Das Opfer ist davon überzeugt, nachdem zwei Beine nicht so schnell treten können. Der Angeklagte selbst sagt, er sei derart betrunken gewesen, er wisse nichts mehr. Er habe sich am nächsten Tag den Tatort zeigen und das Geschehen erzählen lassen.

Weiter Straftaten nebensächlich

Zur Nebensache geriet, dass der ältere Bruder beim Stadtfest vergangenen Sommer einem jungen Mann einen Faustschlag verpasste, weil der angeblich eine Freundin angefasst haben soll. Unter ging auch ein Buntmetall-Diebstahl, obwohl der „nicht ganz ohne“ gewesen sei, wie die Vorsitzende betonte. Der unerlaubte Besitz von Marihuana, gefunden, abgeerntet und zum angeblichen Eigenkonsum verwendet, verlor sich ebenfalls im Verbund des Hauptvorwurfs der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung, die sich laut Richterin an Brutalität abhebt von den normalen Fällen.

Es sei Zufall, dass die Attacke der beiden nicht tödlich geendet habe, sagte sie. Positiv am älteren Angeklagten vermerkte sie, dass der die Taten eingeräumt habe und sie bereue. Sie geht davon aus, dass der jüngere Bruder mitgemischt habe, auch wenn der sich an nichts erinnern wolle. Bei beiden Angeklagten wurde Blut des Opfers an den Schuhen und an der Kleidung gefunden. Übrigens auch an einem VW Golf, auf den die Angeklagten ihr Opfer geprügelt hatten.

Die Kammer wendete auch beim älteren Bruder das Jugendstrafrecht an, nachdem der nach den Worten der Vorsitzenden Karin Simm „noch nicht soweit“ sei, von Hartz IV „in den Tag hinein“ völlig perspektivlos lebe und keine Lehren aus drei vorausgegangenen Rohheits-Delikten gezogen habe. Er habe nach der vorausgegangenen Tat nichts zustande gebracht, nicht einmal eine Suchtberatung. Das Urteil: Drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Ein Schmerzensgeld für das Opfer wird noch vereinbart.

Sein jüngerer Bruder muss drei Jahre hinter Gitter. Bewährung war auch bei ihm wegen der Schwere der Tat und der fehlenden positiven Erwartungen nicht möglich.

(Erschienen: 06.02.2012 21:40)

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