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Stadtnachrichten Tettnang

Angeklagte bereuen, Opfer verzeihen

RAVENSBURG/TETTNANG / sz Der Prozess gegen drei junge Männer, die im September 2009 in Tettnang mit einem Federdruckgewehr auf Menschen geschossen haben, ist in Ravensburg fortgesetzt worden. Gestern wurden Zeugen angehört.

Von unserem Redaktionsmitglied  Yasemin Merx

Am 9. September 2009, gegen 20 Uhr, ist ein 20-jähriger Auszubildender in Tettnang mit seiner Freundin gerade auf dem Heimweg. Die beiden waren Eis essen. Ein Auto nähert sich ihnen sehr langsam von hinten. Und plötzlich gibt es einen lauten Knall. Die Freundin des jungen Mannes weiß diesen Knall erst nicht einzuschätzen, denkt, dass vielleicht der Auspuff des Autos abgefallen sei. Da sagt ihr Freund, etwas habe ihn ins Gesäß getroffen. Das Auto fährt unterdessen weg, ziemlich schnell, der junge Mann meint noch, quietschende Reifen zu hören. Das, was ihn da ins Gesäß getroffen hat, war ein Diabolo-Projektil mit einem Durchmesser von fünf Millimetern. Abgefeuert hat es ein 20-jähriger Pole, übrigens ein ehemaliger Schulkamerad des Opfers, mit einem Federdruckgewehr aus dem Fenster des vorbeifahrenden Autos heraus. Für diesen und noch weitere Schüsse muss sich der bisher nicht vorbestrafte junge Mann derzeit gemeinsam mit zwei Freunden, Brüder im Alter von 21 und 23 Jahren, vor dem Landgericht Ravensburg verantworten.

Neben dem 20-jährigen Auszubildenden wurden bei der Schießtour mit dem Auto durch Tettnang noch ein 17-Jähriger an der Hand und eine 51-jährige Frau am Oberarm getroffen. Alle drei mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als versuchten Mord. Die Angeklagten dagegen hatten sich bereits beim ersten Verhandlungstag im Februar darauf berufen, dass es ihnen „nur ums Erschrecken“ gegangen sei. Sie haben sich bereits bei allen Opfern schriftlich entschuldigt und auch Schmerzensgelder gezahlt. Während da eines ihrer Opfer seine Erlebnisse im Gerichtssaal schildert, ist ihnen anzusehen, dass sie ihre Tat bereuen. „Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen“, sagt der 20-jährige Angeklagte zu der Freundin des Auszubildenden. Er habe nicht gesehen, dass er da auf einen schießt, den er kennt.

Fünf Zentimeter lange Wunde

Die Wunde am Gesäß seines ehemaligen Schulkameraden war fünf Zentimeter lang und acht Zentimeter tief. Der junge Mann musste die erste Nacht im Krankenhaus verbringen. Am nächsten Tag wurde das Diabolo-Geschoss operativ entfernt. „Aber da fingen die Schmerzen erst richtig an“, erinnert er sich im Gerichtssaal. Sechs Wochen lang war er krank geschrieben, musste anfangs täglich zur schmerzhaften Wundbehandlung. Die psychischen Belastungen halten noch immer an. Eis essen gehen kam für den Auszubildenden seit dem Angriff nicht mehr in Frage. Während er spricht, sind die drei Angeklagten reglos, sehr blass und schauen die meiste Zeit betreten zu Boden. Doch als er fertig ist, ergreifen sie schnell das Wort, um sich persönlich bei ihrem Opfer zu entschuldigen. „Es tut mir wirklich leid und ich hoffe, du kannst bald wieder Eis essen gehen, ohne an das, was hier passiert ist, zu denken“, sagt der älteste Angeklagte. Sein Opfer kann die Entschuldigung annehmen. „Für mich ist die Sache gegessen. Klar war das eine Dummheit, aber man kann doch dafür, was man in jungen Jahren verbockt hat, nicht ewig bestraft werden“, meint er.

Doch genau das sieht die Anklage vor. Auch, wenn im Laufe des gestrigen Verhandlungstages immer mehr von gefährlicher Körperverletzung als von versuchten Mordes gesprochen wurde, stimmte der Vorsitzende Richter Hutterer den Anträgen der Verteidigung nicht zu, die eine Aufhebung des Haftbefehls gegen die Angeklagten forderte. Die Staatsanwältin unterstrich, dass sie aufgrund der Tatvorwürfe auch keine Möglichkeit sehe, die Freiheitsstrafen auf Bewährung auszusetzen. Ihre Plädoyers halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am morgigen Freitag.

(Erschienen: 10.03.2010 21:45)

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