Stadtnachrichten Tettnang
Führerschein: Ab 2013 gibt’s neue Klassen
Von den Änderungen überwiegend betroffen sind die Fahrklassen im Zweiradbereich sowie die Anhängerscheine der Klasse B. Durfte man beispielsweise als 18-jähriger Motorradeinsteiger die „A/begrenzt“-Lizenz machen, welche zwei Jahre lang auf 34 PS beschränkt war (bei 6,25 KG/KW) , danach aber das Fahren sämtlicher Krafträder erlaubte, muss man ab 2013 zunächst die Klasse A2 (47,6 PS/ 0,2 KW/KG) absolvieren, und nach zwei Jahren eine weitere Praxisprüfung ablegen, um alle Krafträder fahren zu dürfen.
Die zusätzliche Prüfung ist für Fahrlehrer Ulf Föhr von der Tettnanger Fahrschule Wollensak bislang eine zweischneidige Angelegenheit. „Aus verkehrs- und sicherheitstechnischer Sicht macht diese Zusatzprüfung durchaus Sinn, da man bisher nach zweijährigem Besitz der A/begrenzt-Lizenz ohne weiteren Fahrnachweis alle Krafträder lenken durfte“, so Föhr. „Für jemanden, der zwei Jahre lang keinerlei Fahrpraxis hatte, ist diese Freigabe durchaus kritisch.“
Andererseits weiß Föhr aus seiner über 20-jährigen Erfahrung als Fahrlehrer, dass derartige Prüfungen Interessierte aufgrund des zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwands eher abschrecken. „Eine solche Zwischenprüfung gab es früher schon einmal. Damals nahmen nicht sehr viele diese Möglichkeit wahr.“ Daher rät Föhr, der selbst Mitglied im Baden-Württembergischen Fahrlehrerverband ist, den Führerschein der Klasse A/begrenzt am besten noch in diesem Jahr zu machen: „Das jetzige System hat sich schließlich ebenfalls bewährt. Es erspart Kosten, eine weitere Prüfung und natürlich den Zeitaufwand.“ Ebenfalls lohnt es sich, den Anhängerführerschein (bisher BE) noch im Jahr 2012 zu absolvieren, da ab dem kommenden Jahr die B96-Lizenz vorgesehen ist, die zynischerweise als „Holländerführerschein“ betitelt wird. Diese berechtigt den Inhaber zum Führen eines PKW mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtlast von über 3500 Kilogramm, jedoch maximal 4250 kg. Die neue BE-Klasse befähigt den Halter zum Führen eines Anhängers mit einem zulässigen Gewicht von 3500 Kilogramm (bisher unbeschränkt).
Die B96-Klasse erfordert eine siebenstündige Ausbildung in Theorie und Praxis, eine Prüfung ist hierfür aber nicht vorgesehen. „Wir raten unseren Fahrschülern dennoch, gleich den BE-Schein zu machen. Dadurch entstehen minimale Mehrkosten, man kann jedoch gleich die schwereren Anhänger fahren“, erklärt Föhr. „Ansonsten ändert sich für die Schüler nicht allzu viel. Lediglich wir als Fahrschule müssen dadurch ein Auto mit mehr Gewicht zur Ausbildung bereitstellen“, erklärt er.
Auch Vereinfachungen sind mit der Neuregelung verbunden
Warum es zu diesen Änderungen in ganz Deutschland kommt, erklärt der zweite Vorsitzende des Baden-Württembergischen Fahrlehrerverbandes, Jochen Klima: „Es handelt sich dabei um eine von der Bundesregierung beschlossene Veränderung, welche schlicht und ergreifend die EU-Vorgaben umsetzt.“ Allerdings bringt diese Neuregelung nicht nur zusätzliche Prüfungen mit sich, sondern vereinfacht teilweise das Führerscheinsystem. „Um von der Zweiradklasse A1 (max. 11 KW/ 0,1 KW/kg) auf die nächsthöhere Stufe A2 (bis 35 KW/ 0,2 KW/kg) zu gelangen, ist nun keine Theorieprüfung mehr notwendig“, erklärt Jochen Klima.
(Erschienen: 22.02.2012 18:10)
Von den Änderungen überwiegend betroffen sind die Fahrklassen im Zweiradbereich sowie die Anhängerscheine der Klasse B. Durfte man beispielsweise als 18-jähriger Motorradeinsteiger die „A/begrenzt“-Lizenz machen, welche zwei Jahre lang auf 34 PS beschränkt war (bei 6,25 KG/KW) , danach aber das Fahren sämtlicher Krafträder erlaubte, muss man ab 2013 zunächst die Klasse A2 (47,6 PS/ 0,2 KW/KG) absolvieren, und nach zwei Jahren eine weitere Praxisprüfung ablegen, um alle Krafträder fahren zu dürfen.
Die zusätzliche Prüfung ist für Fahrlehrer Ulf Föhr von der Tettnanger Fahrschule Wollensak bislang eine zweischneidige Angelegenheit. „Aus verkehrs- und sicherheitstechnischer Sicht macht diese Zusatzprüfung durchaus Sinn, da man bisher nach zweijährigem Besitz der A/begrenzt-Lizenz ohne weiteren Fahrnachweis alle Krafträder lenken durfte“, so Föhr. „Für jemanden, der zwei Jahre lang keinerlei Fahrpraxis hatte, ist diese Freigabe durchaus kritisch.“
Andererseits weiß Föhr aus seiner über 20-jährigen Erfahrung als Fahrlehrer, dass derartige Prüfungen Interessierte aufgrund des zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwands eher abschrecken. „Eine solche Zwischenprüfung gab es früher schon einmal. Damals nahmen nicht sehr viele diese Möglichkeit wahr.“ Daher rät Föhr, der selbst Mitglied im Baden-Württembergischen Fahrlehrerverband ist, den Führerschein der Klasse A/begrenzt am besten noch in diesem Jahr zu machen: „Das jetzige System hat sich schließlich ebenfalls bewährt. Es erspart Kosten, eine weitere Prüfung und natürlich den Zeitaufwand.“ Ebenfalls lohnt es sich, den Anhängerführerschein (bisher BE) noch im Jahr 2012 zu absolvieren, da ab dem kommenden Jahr die B96-Lizenz vorgesehen ist, die zynischerweise als „Holländerführerschein“ betitelt wird. Diese berechtigt den Inhaber zum Führen eines PKW mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtlast von über 3500 Kilogramm, jedoch maximal 4250 kg. Die neue BE-Klasse befähigt den Halter zum Führen eines Anhängers mit einem zulässigen Gewicht von 3500 Kilogramm (bisher unbeschränkt).
Die B96-Klasse erfordert eine siebenstündige Ausbildung in Theorie und Praxis, eine Prüfung ist hierfür aber nicht vorgesehen. „Wir raten unseren Fahrschülern dennoch, gleich den BE-Schein zu machen. Dadurch entstehen minimale Mehrkosten, man kann jedoch gleich die schwereren Anhänger fahren“, erklärt Föhr. „Ansonsten ändert sich für die Schüler nicht allzu viel. Lediglich wir als Fahrschule müssen dadurch ein Auto mit mehr Gewicht zur Ausbildung bereitstellen“, erklärt er.
Auch Vereinfachungen sind mit der Neuregelung verbunden
Warum es zu diesen Änderungen in ganz Deutschland kommt, erklärt der zweite Vorsitzende des Baden-Württembergischen Fahrlehrerverbandes, Jochen Klima: „Es handelt sich dabei um eine von der Bundesregierung beschlossene Veränderung, welche schlicht und ergreifend die EU-Vorgaben umsetzt.“ Allerdings bringt diese Neuregelung nicht nur zusätzliche Prüfungen mit sich, sondern vereinfacht teilweise das Führerscheinsystem. „Um von der Zweiradklasse A1 (max. 11 KW/ 0,1 KW/kg) auf die nächsthöhere Stufe A2 (bis 35 KW/ 0,2 KW/kg) zu gelangen, ist nun keine Theorieprüfung mehr notwendig“, erklärt Jochen Klima.
(Erschienen: 22.02.2012 18:10)


































