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Im Höhenweg darf gar nicht so sehr in die Höhe gebaut werden

Um diese Fläche geht's: Im Höhenweg in Mittelstenweiler soll gebaut werden. Auf Anregung von Anliegern hat die Gemeinde die Planung nun nochmal abgeändert.
Um diese Fläche geht's: Im Höhenweg in Mittelstenweiler soll gebaut werden. Auf Anregung von Anliegern hat die Gemeinde die Planung nun nochmal abgeändert. (Foto: Daniel Drescher)

Von Daniel Drescher

Salem Weniger Bauplätze, die dafür größer sind, eine niedrigere Gebäudehöhe: Im Höhenweg in Mittelstenweiler soll in absehbarer Zukunft gebaut werden. Vergangenes Jahr hatte der Gemeinderat dem Entwurf einer Klarstellungs- und zugestimmt. In einer zweiten Informationsveranstaltung wurden nun erneut Anregungen von Anliegern in den Entwurf eingearbeitet. Elmar Skurka vom Bauamt stellte die neuen Änderungen vor.

Die Anlieger hatten Angst, dass auf der Fläche dreigeschossig gebaut würde, wenn die teils hohen Böschungen abgegraben würden. Ursprünglich waren 8,50 Meter Firsthöhe vorgesehen. Im neuen Entwurf kommen die Bauten nun mit einer maximalen Höhe von 7,10 Meter deutlich kleiner daher. Zudem muss das Erdgeschoss 20 Zentimeter unter der bestehenden Geländehöhe liegen. Abgraben dürfen Bauherren nur, wenn es um die Zufahrt zu den Garagen geht. Um die Straße zu entlasten, müssen pro Wohneinheit zwei Parkplätze vorhanden sein.

Planer Helmut Hornstein skizzierte die Änderungen des Entwurfs. Die Zahl der Bauplätze ist bereits weniger geworden: Acht sind vorgesehen. Diese Änderung hatte sich bereits nach einer ersten Infoveranstaltung im Mai 2011 ergeben. Ein üppiger Grünstreifen schließt sich an die Grundstücke an. Die Bauflächen seien rund 15 Meter vom Höhenweg abgerückt. Weil die Häuser bis zu 30 Grad in südliche Richtung gedreht werden können, seien auch Passivhäuser möglich, so Hornstein. Die Grundstücke sind mit rund 800 Quadratmeter recht groß angelegt. Diese Tatsache thematisierte auch Ursula Hefler: Sie fragte, ob denn so große Grundstücke überhaupt gefragt seien. Bürgermeister Manfred Härle sagte, er habe keine Bedenken, dass die Gemeinde auf Grundstücken sitzen bleibe.

Der Gemeinderat stimmte dem neuen Entwurf zu, nun kann dieser öffentlich ausgelegt werden. Die einzige Gegenstimme kam von Herbert Hanke. Er lehnt die an Ausweisung an sich ab, weil er die Fläche für hochwertig und schutzwürdig halte. Zudem sei ein Eigenbedarf in Mittelstenweiler nicht nachzuweisen. Auch widerspreche die Ausweisung in einem dezentralen Teilort dem erklärten Ziel der Verwaltung, die Zentrumsfunktion der Kernorte zu stärken und entlarve diese als leere Phrase, so Hanke.

Wenn die Baufläche erschlossen wird, soll der Höhenweg dabei auch endgültig hergestellt werden. Das ist für die Anlieger als auch für die künftigen Bauherren mit einer Beitragspflicht verbunden.

(Erschienen: 09.02.2012 21:00)

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