Nachrichten Meckenbeuren
Kernfrage im Rat: Wo wird geparkt?
Von unserem Redakteur Roland Weiß
Über das „Wie“ jedoch wird sich nun der Gemeinderat Gedanken machen, nachdem etliche Aspekte bereits im Ausschuss zur Sprache kamen. Dem TA lagen zum „Neubau von Seniorenwohnungen mit Stellplätzen und Carports“ drei Anträge vor – für drei von der Firma Intecta (Ravensburg) geplante Häuser.
Wichtig: Anders als am Bahnhofsplatz handelt es sich am Karl-Fränkel-Ring um eine reine Seniorenwohnanlage, nicht um „Jung und Alt“. Die Wohnungen sollen verkauft werden, künftige Eigentümer der Altersgruppe „60 plus“ angehören und in der Anlage gegen Gebühr Betreuung erfahren können.
Knackpunkt bei all dem: die Stellplätze. Bisher kommen im Baugebiet „Ehemalige Holzindustrie“ Tiefgaragen zum Zug, das soll für die Seniorenwohnungen nicht zwingend sein. Was auch der Bauträger offenbar aus Kostengründen als existenzielle Frage fürs Projekt ansieht, so Bürgermeister Schmid im TA. Zwar sei eine Tiefgarage Absicht der Gemeinde gewesen, so Schmid, „doch wir haben uns auf diesen Kompromiss geeinigt.“ Gemeint ist die überdurchschnittliche Zahl an Stellplätzen (32) – im Vergleich zu anderen Gemeinden. So mancher Rat äußerte hierzu Bedenken: „Gleiches Recht für alle“ wollte Dr. Josef Sauter umgesetzt wissen, der auf die Tiefgaragen der anderen Bauträger verwies. Und eine Festlegung niedergeschrieben wissen wollte – dass die Zahl der Carports nicht nachträglich ausgeweitet werden dürfe. In der Debatte rund um die Versiegelung plädierte Christof Hartmann für einen durchlässigen Belag (wie etwa Rasengittersteine).
Ein weiterer Aspekt lag Karl Gälle besonders am Herzen: Zuvor war nämlich angeklungen, dass der Status als Seniorenwohnanlage eventuell auch mit vertraglichen Sicherungen festgeschrieben werden könnte. „Das wird uns in 15 bis 20 Jahren einholen“, skizzierte Gälle eine Situation, in der die gekaufte Wohnung an ein jüngeres Familienmitglied vererbt wird und dieser dann aufgrund der Mietergrenze „60 plus“ feststellen muss: „Ich kann mein Eigentum nicht nutzen.“ Dass die Wohnungweiter vermietet werden könnte, schien eine Lösung.
(Erschienen: 02.09.2010 18:20)
Von unserem Redakteur Roland Weiß
Über das „Wie“ jedoch wird sich nun der Gemeinderat Gedanken machen, nachdem etliche Aspekte bereits im Ausschuss zur Sprache kamen. Dem TA lagen zum „Neubau von Seniorenwohnungen mit Stellplätzen und Carports“ drei Anträge vor – für drei von der Firma Intecta (Ravensburg) geplante Häuser.
Wichtig: Anders als am Bahnhofsplatz handelt es sich am Karl-Fränkel-Ring um eine reine Seniorenwohnanlage, nicht um „Jung und Alt“. Die Wohnungen sollen verkauft werden, künftige Eigentümer der Altersgruppe „60 plus“ angehören und in der Anlage gegen Gebühr Betreuung erfahren können.
Knackpunkt bei all dem: die Stellplätze. Bisher kommen im Baugebiet „Ehemalige Holzindustrie“ Tiefgaragen zum Zug, das soll für die Seniorenwohnungen nicht zwingend sein. Was auch der Bauträger offenbar aus Kostengründen als existenzielle Frage fürs Projekt ansieht, so Bürgermeister Schmid im TA. Zwar sei eine Tiefgarage Absicht der Gemeinde gewesen, so Schmid, „doch wir haben uns auf diesen Kompromiss geeinigt.“ Gemeint ist die überdurchschnittliche Zahl an Stellplätzen (32) – im Vergleich zu anderen Gemeinden. So mancher Rat äußerte hierzu Bedenken: „Gleiches Recht für alle“ wollte Dr. Josef Sauter umgesetzt wissen, der auf die Tiefgaragen der anderen Bauträger verwies. Und eine Festlegung niedergeschrieben wissen wollte – dass die Zahl der Carports nicht nachträglich ausgeweitet werden dürfe. In der Debatte rund um die Versiegelung plädierte Christof Hartmann für einen durchlässigen Belag (wie etwa Rasengittersteine).
Ein weiterer Aspekt lag Karl Gälle besonders am Herzen: Zuvor war nämlich angeklungen, dass der Status als Seniorenwohnanlage eventuell auch mit vertraglichen Sicherungen festgeschrieben werden könnte. „Das wird uns in 15 bis 20 Jahren einholen“, skizzierte Gälle eine Situation, in der die gekaufte Wohnung an ein jüngeres Familienmitglied vererbt wird und dieser dann aufgrund der Mietergrenze „60 plus“ feststellen muss: „Ich kann mein Eigentum nicht nutzen.“ Dass die Wohnungweiter vermietet werden könnte, schien eine Lösung.
(Erschienen: 02.09.2010 18:20)


































