Stadtnachrichten Meckenbeuren
Kehlen sagt „Ja“ zu Meckenbeuren

Der Reihe nach: Um die zuletzt 1937 angepasste Gemeindestruktur effizienter zu gestalten, griff in Baden-Württemberg von 1968 bis 1975 eine Gebietsreform. Mindestens 8000 Einwohner sollte eine Gemeinde zählen, 9955 wurden damals im Bereich der späteren Gemeinde Meckenbeuren gezählt.
Und doch war es keineswegs selbstverständlich, dass es so kommen sollte. Wohl hatten die Gemeinderäte von Meckenbeuren und Kehlen im Dezember 1970 den Beschluss gefasst, eine Verwaltungsgemeinschaft zu bilden. Doch ebendies lehnte das Innenministerium im April 1971 ab – sah die Zielplanung der Landesregierung (unter Ministerpräsident Hans Filbinger) doch vielmehr vor, die beiden Gemeinden Meckenbeuren und Kehlen nach Tettnang oder Friedrichshafen einzugliedern.
Was auch per Diktum „von oben“ möglich sein sollte: Dafür war mit Gesetz vom 26. Juli 1971 die Landesverfassung geändert worden, so dass Gemeinden nun auch gegen ihren Willen aufgelöst werden konnten.
Das Damokles-Schwert schwebte also drohend, doch hatten Kehlen und Meckenbeuren ihren eigenen Kopf. Was neuer Wege bedurfte, die sie schleunigst umsetzten. Konkret: Kehlen sollte nach Meckenbeuren eingemeindet werden – was nur über die Bürger ging: Im ersten Schritt fand am Funkensamstag, 19. Februar 1972, eine Bürgerversammlung in Meckenbeuren zu dem Thema statt, die – auch ohne Abstimmung – ein eindeutiges Bild zugunsten der Fusion ergab. Nur ein Teilnehmer sprach sich für eine Meckenbeurer Verwaltungsgemeinschaft mit Tettnang aus, alle anderen favorisierten den Schritt hin zu Kehlen.
Der entscheidende Urnengang stand acht Tage später auf dem Programm: In Kehlen musste bei der Bürgeranhörung nämlich abgestimmt werden über die Frage der Eingliederung nach Meckenbeuren – und Kehlen sagte „ja“. Von 2247 Stimmberechtigten gaben 1274 ihr Votum ab – was einer Wahlbeteiligung von 56,7 Prozent entsprach. Mehr als zwei Drittel der Wähler kreuzten „Ja“ zur Eingliederung an. Diesen 67,1 Prozent standen 32,9 Prozent Nein-Stimmen gegenüber.
Interessant: die Unterschiede in den Kehlener Ortsteilen. Im Kernort (inklusive der Wohnplätze Reute und Buch) machten 83,5 Prozent bei „Ja“ ihr Kreuz, während dieser Satz in Lochbrücke und Gerbertshaus bei 71 Prozent lag. Und dann war da noch der Sonderfall Kau: 107 Ja-Stimmen standen 212 Nein-Voten gegenüber.
Einen Tag nach Kehlens Bürgeranhörung besiegelten beide Ratsgremien den Zusammenschluss, der zum 1. Mai 1972 rechtswirksam wurde. In gemeinsamer Sitzung unterzeichneten die Bürgermeister Karl Brugger und Siegfried Tann den Vertrag, den die Gemeinderäte gebilligt hatten.
In Kehlens Rat war dies bei neunmal „Ja“, dreimal „Nein“ und einer Enthaltung geschehen. Was den Blick wieder auf die Causa „Kau“ lenkte. Bereits am 25. März 1972 stellte eine zu diesem Zweck gegegründete Aktionsgemeinschaft beim Regierungspräsidium den Antrag auf Umgliederung Kaus (samt Motzenhaus, Pfingstweid, Walchesreute und Gehöft Probst) nach Tettnang. Meckenbeurens Gemeinderat stimmte zu, dass eine Bürgeranhörung in diesen Ortsteilen den Ausschlagb geben sollte. Bei dieser sprach sich am 12. Januar 1975 eine knappe Mehrheit für die Umgliederung aus.
(Erschienen: 21.02.2012 16:45)

Der Reihe nach: Um die zuletzt 1937 angepasste Gemeindestruktur effizienter zu gestalten, griff in Baden-Württemberg von 1968 bis 1975 eine Gebietsreform. Mindestens 8000 Einwohner sollte eine Gemeinde zählen, 9955 wurden damals im Bereich der späteren Gemeinde Meckenbeuren gezählt.
Und doch war es keineswegs selbstverständlich, dass es so kommen sollte. Wohl hatten die Gemeinderäte von Meckenbeuren und Kehlen im Dezember 1970 den Beschluss gefasst, eine Verwaltungsgemeinschaft zu bilden. Doch ebendies lehnte das Innenministerium im April 1971 ab – sah die Zielplanung der Landesregierung (unter Ministerpräsident Hans Filbinger) doch vielmehr vor, die beiden Gemeinden Meckenbeuren und Kehlen nach Tettnang oder Friedrichshafen einzugliedern.
Was auch per Diktum „von oben“ möglich sein sollte: Dafür war mit Gesetz vom 26. Juli 1971 die Landesverfassung geändert worden, so dass Gemeinden nun auch gegen ihren Willen aufgelöst werden konnten.
Das Damokles-Schwert schwebte also drohend, doch hatten Kehlen und Meckenbeuren ihren eigenen Kopf. Was neuer Wege bedurfte, die sie schleunigst umsetzten. Konkret: Kehlen sollte nach Meckenbeuren eingemeindet werden – was nur über die Bürger ging: Im ersten Schritt fand am Funkensamstag, 19. Februar 1972, eine Bürgerversammlung in Meckenbeuren zu dem Thema statt, die – auch ohne Abstimmung – ein eindeutiges Bild zugunsten der Fusion ergab. Nur ein Teilnehmer sprach sich für eine Meckenbeurer Verwaltungsgemeinschaft mit Tettnang aus, alle anderen favorisierten den Schritt hin zu Kehlen.
Der entscheidende Urnengang stand acht Tage später auf dem Programm: In Kehlen musste bei der Bürgeranhörung nämlich abgestimmt werden über die Frage der Eingliederung nach Meckenbeuren – und Kehlen sagte „ja“. Von 2247 Stimmberechtigten gaben 1274 ihr Votum ab – was einer Wahlbeteiligung von 56,7 Prozent entsprach. Mehr als zwei Drittel der Wähler kreuzten „Ja“ zur Eingliederung an. Diesen 67,1 Prozent standen 32,9 Prozent Nein-Stimmen gegenüber.
Interessant: die Unterschiede in den Kehlener Ortsteilen. Im Kernort (inklusive der Wohnplätze Reute und Buch) machten 83,5 Prozent bei „Ja“ ihr Kreuz, während dieser Satz in Lochbrücke und Gerbertshaus bei 71 Prozent lag. Und dann war da noch der Sonderfall Kau: 107 Ja-Stimmen standen 212 Nein-Voten gegenüber.
Einen Tag nach Kehlens Bürgeranhörung besiegelten beide Ratsgremien den Zusammenschluss, der zum 1. Mai 1972 rechtswirksam wurde. In gemeinsamer Sitzung unterzeichneten die Bürgermeister Karl Brugger und Siegfried Tann den Vertrag, den die Gemeinderäte gebilligt hatten.
In Kehlens Rat war dies bei neunmal „Ja“, dreimal „Nein“ und einer Enthaltung geschehen. Was den Blick wieder auf die Causa „Kau“ lenkte. Bereits am 25. März 1972 stellte eine zu diesem Zweck gegegründete Aktionsgemeinschaft beim Regierungspräsidium den Antrag auf Umgliederung Kaus (samt Motzenhaus, Pfingstweid, Walchesreute und Gehöft Probst) nach Tettnang. Meckenbeurens Gemeinderat stimmte zu, dass eine Bürgeranhörung in diesen Ortsteilen den Ausschlagb geben sollte. Bei dieser sprach sich am 12. Januar 1975 eine knappe Mehrheit für die Umgliederung aus.
(Erschienen: 21.02.2012 16:45)

































