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In Meckenbeuren sind Plakate nicht überall erlaubt

Meckenbeuren / Lesedauer: 2 min

Gemeinde erstellt Richtlinien zur Plakatierung – Verbot von Plakatierung in der Hauptstraße
Veröffentlicht:22.04.2014, 18:25

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In der Gemeinde Meckenbeuren darf ab sofort nicht mehr überall plakatiert werden. Seit Montag, 14. April, bedarf das Plakatieren für Veranstaltungen einer Genehmigung. So schreiben es die neuen, geltenden Richtlinien vor, auf die von Seiten der Verwaltung in den Gemeindenachrichten vom 12. April hingewiesen wurde. Eingedämmt werden soll mit der Verordnung auch das wilde, überhandnehmende, Plakatieren, das bereits in der Novembersitzung 2012 des Gemeinderats ein Thema gewesen ist.

„Eine Plakatierung muss geregelt sein“, stellt Kai-Joachim Ginser vom Ordnungsamt auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung fest. „Grundlage bietet uns hierfür die Polizeiverordnung“, ergänzt Ginser. „Durch sie wird einer Kommune die Möglichkeit geboten, in dieser Richtung tätig zu werden.“

Bevor man nun in Meckenbeuren die Inhalte für den neuen Erlass festzurrte, gab’s Einiges zu tun. „Nach Rücksprache mit einer Werbefirma haben wir uns vom Ordnungsamt überlegt, was Sinn für Meckenbeu- ren macht und haben anschließend die erarbeiteten Inhalte Bürgermeister Andreas Schmid vorgelegt“, erzählt Kai Ginser. Das Gemeindeoberhaupt hat dann letztendlich die Richtlinien festgelegt.

Wer nun für eine Veranstaltung – auf der Gemarkung Meckenbeuren und für solche, die von überregionaler Bedeutung sind – ein Plakat oder mehrere Exemplare anbringen will, muss ab sofort beim Ordnungsamt im Rathaus einen „Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis“ stellen. Wird die Genehmigung erteilt, gibt’s für jede bedruckte Ankündigungsseite einen offiziellen, grünen Aufkleber. Pro Plakat und Tag erhebt die Gemeinde hierfür eine Gebühr von 50 Cent, ortsansässige Vereine müssen die Hälfte zahlen. Zusätzlich zu den Plakaten für Veranstaltungen dürfen in Meckenbeu- ren laut Kai Ginser weitere Exemplare hängen. Jedoch nur von Meckenbeurer Firmen und Geschäften, die explizit auf ihre Neueröffnungen hinweisen. Firmenwerbungen und allgemeine Werbungen sind dagegen nicht zugelassen.

Insgesamt 14 Tage dürfen die Bekanntmachungen hängen, pro Veranstaltung sind maximal acht Exemplare erlaubt, teilt das Ordnungsamt mit. Doppelplakate, bei denen die Vorder- und Rückseite bedruckt sind, zählen als zwei Stück.

Trotz Genehmigung dürfen dennoch nicht überall Plakate angebracht werden, heißt es von Seiten der Verwaltung. Insgesamt neun Punkte (siehe Blickkasten) sind ausgenommen. Grundsätzlich verboten ist zudem, so Kai Ginser, eine Plakatierung an der Hauptstraße – und zwar von Hausnummer 4 bis 36.

Keine Plakatierung erlaubt

Laut Richtlinie der Gemeinde Meckenbeuren dürfen Plakate an folgenden Stellen nicht aufgestellt und befestigt werden: an der Hauptstraße von Hausnummer 4 bis 36; an Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Lichtsignalanlagen; an Laternenmasten, an denen bereits Verkehrszeichen angebracht sind; auf Verkehrsinseln; im Kreisverkehr; an Bäumen, Baumstämmen, Ästen, auch nicht an den „Dreiböcken“; in Blumen- und Pflanzbeeten; an den schwarzen Laternen und außerhalb der geschlossenen Ortschaft (außerhalb der Ortstafel). Beklebt werden dürfen zudem auch keine städtischen Anlagen.