Stadtnachrichten Lindau
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schönheitschirurg Mang
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag auf Nachfrage der Lindauer Zeitung einen entsprechenden Bericht von Spiegel-Online. Zudem wird einer seiner Operateure mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Mang ließ auf Anfrage mitteilen, dass sein Anwalt davon ausgehe, dass das Verfahren gegen ihn schon bald eingestellt werde.
Grund für die Ermittlungen ist die Affäre um einen ehemaligen Operateur an der Bodenseeklinik Lindau, der ohne ärztliche Zulassung operiert haben soll. Gegen diesen Arzt hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Dieser Arzt wird mittlerweile auch per internationalem Haftbefehl gesucht, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gunther Schatz, gegenüber der Lindauer Zeitung sagte.
In Zusammenhang mit diesen Vorwürfen hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Gebäude der „Mang Medical One“ durchsuchen lassen, darunter auch die Bodenseeklinik in Lindau. Nicht durchsucht wurden, nach Aussage von Schatz, die Niederlassungen Mangs im Ausland.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb wegen Körperverletzung, weil sie davon ausgeht, dass die Patienten keine Einwilligung zur Operation gegeben hätten, wenn diese gewusst hätten, dass der Operateur nicht über die notwendige Zulassung verfügt. Gefährliche Körperverletzung sind die Taten deshalb, weil ein gefährlicher Gegenstand, in dem Fall beispielweise das Operationsskalpell verwendet wurde.
Mang meldete sich auf eine Anfrage der Lindauer Zeitung gestern lediglich schriftlich: „Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf keinerlei Behandlungen oder gesundheitliche Schäden von Patienten.“ Es gehe ausschließlich um die juristische Frage, ob der behandelnde Arzt, ein erfahrener Facharzt für Plastische Chirurgie, eine ausreichende behördliche Erlaubnis hatte, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Arzt habe bei seiner Bewerbung eine Schweizer Zulassung vorgelegt und mitgeteilt, dass er für Deutschland eine beschränkte Erlaubnis zur Operation unter Aufsicht habe. „Er führte dann auf Probe bei uns als Hospitant unter Aufsicht 15 Eingriffe erfolgreich durch, bevor er seine Operationszulassung als angestellter Arzt zum 1. Mai 2009 zurückerhalten hat“. so Mang weiter.
Er sieht sich vollkommen unschuldig, und schreibt wörtlich: „Weder die Verwaltung der Bodenseeklinik noch Prof. Mang ist vor diesem Hintergrund der geringste Vorwurf zu machen. Der beauftragte Anwalt geht davon aus, dass die Ermittlungen gegen Prof. Mang in Kürze eingestellt werden.“
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ über angebliche Missstände in Mangs Kliniken berichtet. So soll er nachträglich Patientenakten verändert haben. Dies erfülle aber nicht den Straftatbestand der Urkundenfälschung, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Katrin Egger gegenüber der LZ.
Sie rechnet mit einem langen und umfangreichen Verfahren, da zu jedem einzelnen Fall die Patientenakten ausgewertet werden müssten und auch die jeweiligen Zeugen befragt.
(Erschienen: 09.02.2012 11:25)
| Themendossier: Mang - Lindaus prominenter Schönheitschirurg |
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag auf Nachfrage der Lindauer Zeitung einen entsprechenden Bericht von Spiegel-Online. Zudem wird einer seiner Operateure mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Mang ließ auf Anfrage mitteilen, dass sein Anwalt davon ausgehe, dass das Verfahren gegen ihn schon bald eingestellt werde.
Grund für die Ermittlungen ist die Affäre um einen ehemaligen Operateur an der Bodenseeklinik Lindau, der ohne ärztliche Zulassung operiert haben soll. Gegen diesen Arzt hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Dieser Arzt wird mittlerweile auch per internationalem Haftbefehl gesucht, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gunther Schatz, gegenüber der Lindauer Zeitung sagte.
In Zusammenhang mit diesen Vorwürfen hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Gebäude der „Mang Medical One“ durchsuchen lassen, darunter auch die Bodenseeklinik in Lindau. Nicht durchsucht wurden, nach Aussage von Schatz, die Niederlassungen Mangs im Ausland.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb wegen Körperverletzung, weil sie davon ausgeht, dass die Patienten keine Einwilligung zur Operation gegeben hätten, wenn diese gewusst hätten, dass der Operateur nicht über die notwendige Zulassung verfügt. Gefährliche Körperverletzung sind die Taten deshalb, weil ein gefährlicher Gegenstand, in dem Fall beispielweise das Operationsskalpell verwendet wurde.
Mang meldete sich auf eine Anfrage der Lindauer Zeitung gestern lediglich schriftlich: „Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf keinerlei Behandlungen oder gesundheitliche Schäden von Patienten.“ Es gehe ausschließlich um die juristische Frage, ob der behandelnde Arzt, ein erfahrener Facharzt für Plastische Chirurgie, eine ausreichende behördliche Erlaubnis hatte, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Arzt habe bei seiner Bewerbung eine Schweizer Zulassung vorgelegt und mitgeteilt, dass er für Deutschland eine beschränkte Erlaubnis zur Operation unter Aufsicht habe. „Er führte dann auf Probe bei uns als Hospitant unter Aufsicht 15 Eingriffe erfolgreich durch, bevor er seine Operationszulassung als angestellter Arzt zum 1. Mai 2009 zurückerhalten hat“. so Mang weiter.
Er sieht sich vollkommen unschuldig, und schreibt wörtlich: „Weder die Verwaltung der Bodenseeklinik noch Prof. Mang ist vor diesem Hintergrund der geringste Vorwurf zu machen. Der beauftragte Anwalt geht davon aus, dass die Ermittlungen gegen Prof. Mang in Kürze eingestellt werden.“
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ über angebliche Missstände in Mangs Kliniken berichtet. So soll er nachträglich Patientenakten verändert haben. Dies erfülle aber nicht den Straftatbestand der Urkundenfälschung, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Katrin Egger gegenüber der LZ.
Sie rechnet mit einem langen und umfangreichen Verfahren, da zu jedem einzelnen Fall die Patientenakten ausgewertet werden müssten und auch die jeweiligen Zeugen befragt.
(Erschienen: 09.02.2012 11:25)
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