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Schokopistolen in der Bank sind erlaubt

Lindauer Gericht spricht Bankenkritiker frei – Strafbefehl über 3900 Euro ist aufgehoben
Peter Grottian (rechts) vor Gericht in Lindau mit seinem Anwalt
Peter Grottian (rechts) vor Gericht in Lindau mit seinem Anwalt (Foto: cf)

Von Jürgen T. Widmer

Lindau Der Berliner Bankenkritiker Peter Grottian ist vom Vorwurf, er habe öffentlich zu einer Straftat aufgerufen, vom Amtsgericht Lindau freigesprochen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Ein Schuldspruch hätte durchaus Folgen für einige Formen des zivilen Ungehorsams haben können. Vor allem Bewegungen wie Attac oder Occupy blickten deshalb gespannt ins beschauliche Bodenseestädtchen. Der Richter stellte zudem klar, dass es keine Straftat sei, mit einer Schokopistole eine Bank zu betreten.

Für die einen ist es eine Fortsetzung des königlich-bayerischen Amtsgerichts, jener schrulligen Vorabendserie aus seligen Fernsehzeiten. Die anderen wittern hingegen den öffentlichen Aufruf zu einer Straftat. Dritte schwadronieren gar über ein Schurken-Kartell aus Justiz, Politik und Banken, das einen missliebigen Kritiker mundtot machen will. Den Spekulationen im knallvollen Sitzungssaal des Lindauer Amtsgerichts sind Tür und Tor geöffnet. Steht hier doch einer der bekanntesten Bankenkritiker Deutschlands vor Gericht: Peter Grottian.

Dies sorgt vor dem Gerichtsgebäude für eine Mini-Kundgebung der Globalisierungsgegner von Attac, vor dem Gerichtssaal für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und drinnen für drangvolle Enge. Der Medienandrang erinnert gar an Großveranstaltungen wie die Nobelpreisträger-Tagung. Für Grottian geht es um einen Strafbefehl über 3900 Euro wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat. Diesen hatte ihm eine eifrige Lin-dauer Richterin nach seinem Vortrag am Bodensee zugestellt.

Freispruch für Bankenkritiker

Ihr Vorwurf: Grottian soll in seinem Vortrag im Juni 2010 vor ungefähr 60 Zuhörern öffentlich dazu aufgerufen haben, Hausfriedensbruch zu begehen. Dabei stützte sie sich auf einen Bericht der Lindauer Zeitung über die Veranstaltung. Vereinfacht soll der für einfallsreiche Aktionen bekannte ehemalige Professor für Politik die Anwesenden dazu aufgefordert haben, sich mit Schokopistolen bewaffnet in eine Filiale der Deutschen Bank in Friedrichshafen zu begeben, dort zu bleiben und abzuwarten, bis sie auf Geheiß der Geschäftsführung von der Polizei weggetragen werden. Das Ganze sollte am 29. September 2010 stattfinden. An diesem Datum hatte Attac zu einem bundesweiten Bankenprotesttag aufgerufen.

In der Gerichtsverhandlung stützt die Aussage der Journalistin die Einschätzung der Staatsanwaltschaft kaum. Zwar hatte sie persönlich den Eindruck, Grottian habe die Anwesenden zur Teilnahme an dieser Aktion bewegen wollen. Doch tat er dies nicht etwa mit einer direkten Aufforderung, sondern eher im Stile der Wahrsagerin Kassandra. Er sagte für den 29. September in Friedrichshafen eine solche Aktion voraus und schilderte detailliert deren angeblichen Ablauf.

Als Hellseher hat der 69-Jährige aber wohl eher minderes Talent, denn die Aktion ging nicht in Friedrichshafen, sondern in Ravensburg über die Bühne. Zudem wurde am Ende auch niemand weggetragen, sondern die Protestierenden entfernten sich friedlich, als sie ihre Anliegen einem eher gelangweilt reagierenden Bankpersonal vorgetragen hatten.

Nicht der einzige Grund, warum Staatsanwalt Uwe Erlbeck und Verteidiger Udo Sürer auf Freispruch plädieren. Klar wird während der Hauptverhandlung auch, dass Grottian keinesfalls eindeutig „Macht mit“ oder „Geht da hin“ gesagt hat. Doch einer klaren Aufforderung hätte es schon nach Meinung von Richter Jürgen Burkart gebraucht, um zu einem Schuldspruch zu kommen. Auch der Staatsanwalt sprang Grottian im Plädoyer bei: „Während der Phase der Meinungsbildung muss es auch mal möglich sein, pointiert zu formulieren.“ Lothar Höfler, Veranstalter des Vortrages von Grottian, und Vorsitzender der örtlichen Attac-Gruppe hatte Grottians Beispiel für eine Bankenbesetzung ohnehin gar nicht so ernst genommen, sondern als eine Möglichkeit gesehen, zivilen Ungehorsam zu üben.

Nun formulierte schon Brecht: „Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank.“ Und genau daran wollten die Protestierer wohl mit ihrer Aktion erinnern. Grottian nutzte sein Schlusswort zu einem Plädoyer für den zivilen Ungehorsam, der das Salz in der Suppe der Demokratie sei.

„Warum müssen sich eigentlich nicht die Verantwortlichen der Bankenkrise wie Banker oder Politiker vor Gericht verantworten?“, wollte er wissen. Es gibt Fragen, für die sind Amtsgerichte schlichtweg nicht zuständig. Nicht einmal königlich-bayerische.

(Erschienen: 18.01.2012 20:10)

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