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Lindauer betrügt mit Kartendaten

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Lindauer betrügt mit Kartendaten

LINDAU / sz Das Amtsgericht Lindau hat einen 24-jährigen Lindauer zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt, weil er bundesweit mit gefälschten Kreditkartendaten eingekauft hat. Er hatte sich im Internet illegal die Kartendaten beschafft und das Geld dann über verschachtelte Wege aufs eigene Konto transferiert. Obwohl der Schaden insgesamt nur etwa 1500 Euro betrug, war die kriminelle Energie dabei groß, so dass eine Haftstrafe von mehr als drei Jahren dabei herausgekommen ist.

Von unserem Redakteur  Michael Brandt

Es ist eine dieser Geschichten, von denen man immer wieder mal etwas liest oder hört, die aber meistens ganz weit weg sind. Computerbetrug, falsche Kreditkartendaten, getürkte Geschäfte auf irgendwelchen Internetplattformen – dass es so etwas gibt, weiß jeder, aber dass es das auch mitten in Lindau gibt, mag man erst mal kaum glauben.

Dann sitzt da ein ganz normaler junger Lindauer auf der Anklagebank im Amtsgericht, ziemlich übergewichtig, aber ansonsten sieht er eigentlich ganz harmlos aus. Er hat all das gemacht. Von seinem heimischen Computer aus oder aus einem Internetshop auf der Insel und wenn man ihm zuhört, kann man nur staunen, wie einfach es war. Auf irgendwelchen Internetforen habe er sich rumgetrieben, berichtet er. Dort ohne weitere Probleme genaue Anleitungen gefunden, wie man ohne größere körperliche Anstrengung an das Geld fremder Leute kommt.

Zunächst mal hat er sich für relativ wenig Geld Kreditkartendaten gekauft. Wie der Ermittler der Lindauer Kripo berichtete, hat man bereits ziemlich gute Chancen, damit durchzukommen, wenn man sich die Daten kauft und dann Geld aufs eigene Konto überweist. Viele (fast ein Drittel!) Kreditkarteninhaber hätten ihr Konto nicht so genau im Blick und eine Überweisung von einigen –zig oder sogar einigen hundert Euro würde ihnen gar nicht auffallen.

Der Täter allerdings stellte sich schlauer an, um zu verschleiern, dass das Geld schließlich bei ihm landete. In drei Fällen funktionierte es so: Bei einem sogenannten Internetmarktplatz namens Hitmeister richtete er zunächst ein Verkäuferkonto ein, über das er anschließend einen Fernseher, ein Handy und einen Beamer verkaufte. Anschließend richtete er auf die Namen von drei Kreditkarteninhabern Käuferkonten ein und kaufte auf ihren Namen die Geräte. Die Geräte allerdings gab es gar nicht, so dass er als Verkäufer kassierte, die angeblich Käufer, die tatsächlich nie etwas bestellt hatten, zwar bezahlten, aber nie etwas dafür bekamen.

Mit den Kartendaten weiterer Opfer richtete er Kundenkonten bei Internetbezahldiensten wie Paypal oder Click & Buy ein und bestellte darüber Internetdienstleistungen, die erbracht werden können, ohne dass der Empfänger eine richtige Adresse nennen muss: die Aufladung eines Handykontos, Spiele oder Software, die im Netz runtergeladen werden kann, Punkte bei irgendwelche Internetspielen.

Teilweise bediente er sich bei diesen Transaktionen eines weiteren illegalen Internetdienstes, der ihm ebenfalls auf den entsprechenden Foren angeboten worden war. Es handelt sich um einen Dienstleister, der einem das Surfen unter einer falschen IP-Adresse ermöglicht.

Die IP-Adresse ist eine Ziffern-Buchstabenkombination, die jeder Internetnutzer bekommt. Vergeben wird sie vom Internetprovider, über den Ermittler dann in Erfahrung bringen konnten, wer sich dahinter versteckt. (Zumindest war das bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor einigen Monaten möglich). Mit diesem Service war es dem 24-Jährigen möglich, bei Bestellungen oder der Einrichtung von Kundenkonten unter falscher Adresse aufzutreten.

Hartz-IV aufbessern

Der Schaden bei insgesamt mehr als zehn solchen Transaktionen hielt sich mit etwa 1500 Euro insgesamt in Grenzen. Der Täter wollte sich damit, wie er sagte, seinen Hartz-IV-Satz ein wenig aufbessern. Dennoch war nach Auffassung des Schöffengerichts die kriminelle Energie ganz erheblich, denn der Täter sei bei dem gewerbsmäßigen Computerbetrug ungewöhnlich planmäßig vorgegangen. Obendrein sei der junge Mann erst im Vorjahr wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden.

Damals hatte er noch eine Bewährungsstrafe bekommen. Unter anderem weil er behauptet hatte, eine Lehrstelle zu haben, die er aber tatsächlich schon lang verloren hatte. In diesem Fall also war keine Bewährung mehr drin. Drei Jahre und vier Monate lautete das Urteil des Gerichts und mit Blick auf die aus heutiger Sicht falsche Bewährungsstrafe von vor einem Jahr fügte Richterin Ursula Richter hinzu: „So blöd sind wir doch nicht zweimal!“

(Erschienen: 25.08.2010 19:30)

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