Rund um Lindau
„Wir reglementieren uns zu Tode“
Da verstand ein Harald Meßmer (CSU) nicht, warum sich Betrunkene nicht auf dem Weihnachtsmarkt aufhalten dürfen, beim monatlichen Abendmarkt aber schon. In der einen Satzung wird deren Anwesenheit nämlich ausgeschlossen - in der anderen nicht.
Ein Stefan Hanser (FB) stieß sich daran, dass auf dem Abendmarkt maximal 13 Stände stehen dürfen. Schließlich darf ein Stand bis zu zwölf Quadratmeter groß sein – muss es aber nicht. „Wenn Marktbetreiber weniger Verkaufsfläche benötigen und deshalb Platz übrig ist, schließen wir mit dieser Vorgabe weitere Beschicker aus.“
Dorothea Böttger (AB) sprang auf denselben Zug auf: „Wir sollten die Teilnehmerbeschränkung raus nehmen. Bei kleineren Ständen verbieten wir uns mit dieser Satzung selbst, andere Marktbetreiber zuzulassen.“ Sabine Schmid (CSU) stieß an, die Bezeichnung „Verkaufsplätze“ zu führen, statt Stände.
Stefan Hanser regte zusätzlich an, den Verkäufern von Essen und Getränken vorzuschreiben, dass sie mindestens einen Tisch aufstellen müssen. Laut Satzungsentwurf dürfen sie bis zu drei – eine Mindestanzahl war bislang nicht eingearbeitet. Die Satzung entworfen hatte übrigens die Verwaltung gemeinsam mit den Marktbetreibern, also mit denjenigen, die die Regeln einhalten müssen.
Mehrfach versuchte Bürgermeister Thomas Kleinschmidt das Stimmengewirr zu unterbrechen, indem er mit einem Stift an sein Glas klopfte. Harald Meßmer brachte die Diskussion schließlich auf den Punkt: „Leute, denkt doch mal nach. Wir reglementieren uns zu Tode.“
Schlussendlich einigte sich der Gemeinderat darauf, die maximale Anzahl an Ständen aus beiden Satzungen herauszunehmen, bei Verpflegungsständen einen Tisch verbindlich zu fordern und die Vorschrift, dass Betrunkene nichts auf dem Abendmarkt zu suchen haben, aus dem Satzungsentwurf zu streichen. Mit großer Mehrheit (je eine Gegenstimme) billigte der Gemeinderat die beiden Satzungsentwürfe.
(Erschienen: 22.02.2012 06:00)
Da verstand ein Harald Meßmer (CSU) nicht, warum sich Betrunkene nicht auf dem Weihnachtsmarkt aufhalten dürfen, beim monatlichen Abendmarkt aber schon. In der einen Satzung wird deren Anwesenheit nämlich ausgeschlossen - in der anderen nicht.
Ein Stefan Hanser (FB) stieß sich daran, dass auf dem Abendmarkt maximal 13 Stände stehen dürfen. Schließlich darf ein Stand bis zu zwölf Quadratmeter groß sein – muss es aber nicht. „Wenn Marktbetreiber weniger Verkaufsfläche benötigen und deshalb Platz übrig ist, schließen wir mit dieser Vorgabe weitere Beschicker aus.“
Dorothea Böttger (AB) sprang auf denselben Zug auf: „Wir sollten die Teilnehmerbeschränkung raus nehmen. Bei kleineren Ständen verbieten wir uns mit dieser Satzung selbst, andere Marktbetreiber zuzulassen.“ Sabine Schmid (CSU) stieß an, die Bezeichnung „Verkaufsplätze“ zu führen, statt Stände.
Stefan Hanser regte zusätzlich an, den Verkäufern von Essen und Getränken vorzuschreiben, dass sie mindestens einen Tisch aufstellen müssen. Laut Satzungsentwurf dürfen sie bis zu drei – eine Mindestanzahl war bislang nicht eingearbeitet. Die Satzung entworfen hatte übrigens die Verwaltung gemeinsam mit den Marktbetreibern, also mit denjenigen, die die Regeln einhalten müssen.
Mehrfach versuchte Bürgermeister Thomas Kleinschmidt das Stimmengewirr zu unterbrechen, indem er mit einem Stift an sein Glas klopfte. Harald Meßmer brachte die Diskussion schließlich auf den Punkt: „Leute, denkt doch mal nach. Wir reglementieren uns zu Tode.“
Schlussendlich einigte sich der Gemeinderat darauf, die maximale Anzahl an Ständen aus beiden Satzungen herauszunehmen, bei Verpflegungsständen einen Tisch verbindlich zu fordern und die Vorschrift, dass Betrunkene nichts auf dem Abendmarkt zu suchen haben, aus dem Satzungsentwurf zu streichen. Mit großer Mehrheit (je eine Gegenstimme) billigte der Gemeinderat die beiden Satzungsentwürfe.
(Erschienen: 22.02.2012 06:00)
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