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Teilzeit-Klage endet mit einem Vergleich
Friedrichshafen / flo Eine satte Abfindung, ein gutes Zeugnis und ein Aufhebungsvertrag – dies ist das Ergebnis, auf das sich eine alleinerziehende Mutter und ihr Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einigten. Wie die Schwäbische Zeitung berichtete, hatte die Frau – nachdem ihre dreijährige Elternzeit abgelaufen war – einen Teilzeitjob bei einer Häfler Firma eingeklagt. Grund hierfür war, dass sich für ihr Kind kein geeignetes Betreuungsmodell finden ließ, das eine Vollzeittätigkeit abgedeckt hätte. Der Arbeitgeber, der immerhin rund 250 Leute beschäftigt, hatte darauf bestanden, dass die Frau wieder ihren früheren Drei-Schicht-Job aufnimmt, da es sonst keine Möglichkeit gebe, sie unterzubringen. Auch wenn die Aussichten auf einen erfolgreichen Rechtsstreit gut gewesen wären, entschied sich die Klägerin, dem Vergleich zuzustimmen. Sie weiß um die angespannte wirtschaftliche Situation im Unternehmen und ist sich sicher, „dass ich bei der nächsten Umstrukturierung rausgeflogen wäre. Dann nehme ich lieber jetzt das Geld.“ Von der Unternehmensleitung war gestern keine Stellungnahme zu bekommen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht der Betriebsrat den Vergleich. Die relativ hohe Summe helfe der Frau bestimmt, heißt es von dort, anderseits sei es schon traurig, dass das Unternehmen viel Geld in die Hand nehme, um eine erfahrene Mitarbeiterin loszuwerden. „Wir wünschen ihr, dass sie bald einen neuen Job findet – und einen Arbeitgeber, der mehr Respekt vor alleinerziehenden Müttern hat.“
(Erschienen: 07.02.2012 16:40)
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Teilzeit-Klage endet mit einem Vergleich
Friedrichshafen / flo Eine satte Abfindung, ein gutes Zeugnis und ein Aufhebungsvertrag – dies ist das Ergebnis, auf das sich eine alleinerziehende Mutter und ihr Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einigten. Wie die Schwäbische Zeitung berichtete, hatte die Frau – nachdem ihre dreijährige Elternzeit abgelaufen war – einen Teilzeitjob bei einer Häfler Firma eingeklagt. Grund hierfür war, dass sich für ihr Kind kein geeignetes Betreuungsmodell finden ließ, das eine Vollzeittätigkeit abgedeckt hätte. Der Arbeitgeber, der immerhin rund 250 Leute beschäftigt, hatte darauf bestanden, dass die Frau wieder ihren früheren Drei-Schicht-Job aufnimmt, da es sonst keine Möglichkeit gebe, sie unterzubringen. Auch wenn die Aussichten auf einen erfolgreichen Rechtsstreit gut gewesen wären, entschied sich die Klägerin, dem Vergleich zuzustimmen. Sie weiß um die angespannte wirtschaftliche Situation im Unternehmen und ist sich sicher, „dass ich bei der nächsten Umstrukturierung rausgeflogen wäre. Dann nehme ich lieber jetzt das Geld.“ Von der Unternehmensleitung war gestern keine Stellungnahme zu bekommen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht der Betriebsrat den Vergleich. Die relativ hohe Summe helfe der Frau bestimmt, heißt es von dort, anderseits sei es schon traurig, dass das Unternehmen viel Geld in die Hand nehme, um eine erfahrene Mitarbeiterin loszuwerden. „Wir wünschen ihr, dass sie bald einen neuen Job findet – und einen Arbeitgeber, der mehr Respekt vor alleinerziehenden Müttern hat.“
(Erschienen: 07.02.2012 16:40)
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