Nachrichten Friedrichshafen
Schizophrener Landwirt rammt Hochsitz eines Jägers
Dass er seine Schwester geschlagen und eingesperrt hatte, gab der Angeklagte am Dienstag nicht vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg zu. Zugegeben hat er, ebenfalls im Herbst vergangenen Jahres mit seinem Traktor mit Holzlader auf einen Hochsitz zugerast zu sein, um ihn dem Erdboden gleich zu machen. Warum er es getan hat, wollte er der Kammer nicht sagen.
Der Sachverständige attestierte dem Angeklagten aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie Schuldunfähigkeit. Er schlug vor, den Angeklagten in die Obhut eines betreuenden Teams mit einem Arzt und dem Chefarzt der Forensischen Klinik zu geben und ihn zuhause auf dem Hof leben zu lassen. 1987 wurde der Angeklagte zum ersten Mal ins Weissenauer Zentrum für Psychiatrie eingewiesen. Über die Jahre war er dort immer wieder in Behandlung.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlugen gemeinsam vor, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen, wenn das Leben auf dem Hof in Obhut des betreuenden Teams Erfolg hat. Dem schloss sich das Gericht an. Es entschied auf eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus, setzte dieses Urteil aber für vier Jahre zur Bewährung aus. Sollte das – betreute – Leben auf dem Hof unter der Aufsicht eines Betreuerteams und der Ärzte funktionieren, muss der Mann nicht in die Psychiatrie.
Mehr dazu lesen in der Mittwochausgabe der Schwäbischen Zeitung
(Erschienen: 09.03.2010 22:50)
Dass er seine Schwester geschlagen und eingesperrt hatte, gab der Angeklagte am Dienstag nicht vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg zu. Zugegeben hat er, ebenfalls im Herbst vergangenen Jahres mit seinem Traktor mit Holzlader auf einen Hochsitz zugerast zu sein, um ihn dem Erdboden gleich zu machen. Warum er es getan hat, wollte er der Kammer nicht sagen.
Der Sachverständige attestierte dem Angeklagten aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie Schuldunfähigkeit. Er schlug vor, den Angeklagten in die Obhut eines betreuenden Teams mit einem Arzt und dem Chefarzt der Forensischen Klinik zu geben und ihn zuhause auf dem Hof leben zu lassen. 1987 wurde der Angeklagte zum ersten Mal ins Weissenauer Zentrum für Psychiatrie eingewiesen. Über die Jahre war er dort immer wieder in Behandlung.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlugen gemeinsam vor, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen, wenn das Leben auf dem Hof in Obhut des betreuenden Teams Erfolg hat. Dem schloss sich das Gericht an. Es entschied auf eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus, setzte dieses Urteil aber für vier Jahre zur Bewährung aus. Sollte das – betreute – Leben auf dem Hof unter der Aufsicht eines Betreuerteams und der Ärzte funktionieren, muss der Mann nicht in die Psychiatrie.
Mehr dazu lesen in der Mittwochausgabe der Schwäbischen Zeitung
(Erschienen: 09.03.2010 22:50)




































