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Schornsteinfeger gerät unter Druck

Fühlen sich ungerecht behandelt (von links): Schornsteinfeger Wolfgang Frei und Rainer Denninger.
Fühlen sich ungerecht behandelt (von links): Schornsteinfeger Wolfgang Frei und Rainer Denninger.

LANGENARGEN / reb Rainer Denninger, Betreiber der Bootswerft „Denninger Maile“, staunt nicht schlecht, als ihm zwei Bußgeldbescheide ins Haus flattern. Weil der freie Schornsteinfeger, den er zum Kehren und Messen in seinem Privathaus wie in seiner Firma bestellt hatte, neun Tage zu spät gekommen war, soll er jetzt bestraft werden.

Die Sachlage ist nicht einfacher geworden, seitdem das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens Ende 2008 in Kraft getreten ist. Das Schornsteinfeger-Monopol endet in Deutschland erst Ende 2012, doch schon jetzt können Hauseigentümer anstelle ihres Bezirksschornsteinfegers auch freie Schornsteinfeger mit Sitz im EU-Ausland für bestimmte Aufgaben und unter bestimmten Voraussetzungen beauftragen. Eine solche Prämisse ist, dass sich der Hauseigentümer vom Bezirksschornsteinfegermeister einen Feuerstättenbescheid auf Grundlage des Kehrbuchs ausstellen lässt.

Der Bezirksmeister gibt damit vor, in welchem Zeitraum welche Arbeiten durchgeführt werden müssen. Wolfgang Frei, Geschäftsführer der Freien Schornsteinfeger GmbH in Mengen und neuer Feger für Denninger, gibt jedoch an, dass er dem in der Kürze der Zeit gar nicht gerecht werden konnte. Um als Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland in Deutschland arbeiten zu können, muss Frei nämlich beim zuständigen Landratsamt vorstellig werden, um seine Berufsqualifikation zu beweisen. Angestellt ist Frei bei einem Unternehmen in Österreich. Er durfte die Arbeiten in Langenargen jedoch nur nach längerem Hin und Her mit seinem Arbeitgeber verrichten, da ihm das Landratsamt Bodenseekreis vorwirft, zu wenig im EU-Ausland zu arbeiten. „Denn“, so erklärt Zeno Danner, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Bodenseekreis, „im neuen Gesetz steht, dass die Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland lediglich vorübergehend und gelegentlich, nicht andauernd in Deutschland arbeiten dürfen.“

Wolfgang Frei und Rainer Denninger hingegen sind der Meinung, dass die Bezirksschornsteinfegermeister vom Landratsamt geschützt werden. „Man will verhindern, dass die Bürger zu den freien Schornsteinfegern wechseln, da die Bezirksmeister durch die neue Regelung ihre Felle davonschwimmen sehen“, meint Frei. „Auf jeden Fall wollen sie es einem madig machen“, ergänzt Denninger. Er habe gewechselt, da er die Bevormundung durch den Bezirksschornsteinfeger satt hatte.

Zudem seien die von den Bezirksmeistern vorgegebenen Termine für die Arbeitsleistung „willkürlich“, sagt Frei. Manche geben den freien Schornsteinfegern ein paar Wochen, andere nur wenige Tage Zeit. „Viele überziehen ihre eigenen Termine dann aber richtig krass“, erzählt Frei. Der in diesem Fall zuständige Bezirksschornsteinfegermeister Andreas Feuerer bezweifelt das stark.

Hauseigentümer in Haftung

Er selbst gebe jedem freien Feger einen Zeitraum von einem Monat für die Aufgaben. „Die Termine haben versicherungsrechtliche Gründe“, weiß Feuerer. Sollte aufgrund nicht eingehaltener Kehrzeiten oder sonstiger Versäumnisse ein Brand entstehen, komme keine Versicherung dafür auf und der Hauseigentümer trage zu 100 Prozent die Verantwortung.

Dass ein Bußgeldbescheid noch lange nicht bedeutet, dass es wirklich zur Zahlung kommt, tröstet Danner und Frei nicht wirklich. Auf dem Schreibtisch der Freien Schornsteinfeger lägen über 10.000 Aufträge, denen sie kaum nachkommen können, da sie unnötige Probleme wie diese aufhielten, so Frei. Denninger erinnert sich: „Als die Bescheide kamen, hat meine Frau Bluthochdruck bekommen, und ich habe nur gelacht.“

(Erschienen: 02.12.2009 19:10)

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