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Rund um Friedrichshafen

Eis löst sich: Autos werden getroffen

BODENSEEKREIS / sz Nach dem erneuten Wintereinbruch über das vergangene Wochenende haben sich am Montag im Kreisgebiet drei witterungsbedingte Unfälle ereignet. In allen drei Fällen lösten sich von fahrenden Lastwagen Eisplatten, die anschließend die Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer trafen.

Wie bereits berichtet, waren mehrere solcher Eisplatten am Montagmorgen gegen 6.30 Uhr im Mauernriedtunnel bei Eriskirch gegen einen anderen Lastwagen sowie ein nachfolgendes Auto geschleudert worden. Der hierdurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 1500 Euro. Derzeit dauern die Ermittlungen nach dem verantwortlichen Lastwagenfahrer noch an.

Eine leicht Verletzte und Sachschaden von mehreren Hundert Euro hat ein derartiger Unfall ebenfalls am Montag, gegen 10.15 Uhr, auf der Landesstraße 195 zwischen Owingen und Überlingen gefordert. In Höhe der Sorgehöfe hatten sich vom Lastwagen eines Unbekannten ebenfalls mehrere Eisplatten gelöst, die an-schließend den Ford einer entgegenkommenden 57-jährigen Frau trafen. Hierdurch wurde die Frontscheibe am Auto durchschlagen, wobei die Fahrerin mehrere leichte Schnittwunden an der Hand erlitt. Der Lastwagenfahrer, der den Vorfall möglicherweise nicht bemerkte, war anschließend in Richtung Owingen weitergefahren. Zeugen, insbesondere mehrere unbekannte Autofahrer, die dem Lastwagen folgten, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Überlingen, Telefon 0 75 51 / 80 40, in Verbindung zu setzen.

Aufgrund der Hinweise eines Zeugen konnte der Fahrer eines Lastwagens ermittelt werden, der am Montag gegen 10.30 Uhr auf der K 7772 bei Überlingen unterwegs war. Auch vom Dach dieses Fahrzeuges waren während der Fahrt mehrere Eisplatten gegen den Alfa Romeo eines entgegenkommenden 19-Jährigen geschleudert worden. Der hierdurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 600 Euro.

In diesem Zusammenhang weist die Polizeidirektion Friedrichshafen die Kraftfahrzeuglenker zum wiederholten Mal ausdrücklich auf ihre besonderen Sorgfaltspflichten während der Wintermonate hin. Sie haben vor Antritt jeder Fahrt nicht nur für eine freie Rundumsicht in ihren Fahrzeugen zu sorgen, sondern sind auch verpflichtet, Schnee und Eis von Dächern und Aufbauten zu entfernen. Gerade Eisplatten können, wie laut Polizeibericht mehrere Fälle allein im Bodenseekreis belegen, zu gefährlichen Geschossen im Straßenverkehr werden und andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Eine Missachtung dieser vom Gesetzgeber nicht ohne Grund geforderten Pflichten könne nicht nur Bußgelder, sondern auch Strafverfahren nach sich ziehen.

(Erschienen: 09.03.2010 19:30)

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