Stadtnachrichten Ulm
Sind die Eislingen-Angeklagten manipulativ?
Der psychiatrische Sachverständige hat diesen Verdacht am Freitag vor dem Landgericht Ulm geäußert - auch mit Blick auf das Motiv. Denn die vor fast einem Jahr im Kreis Göppingen ermordete vierköpfige Familie war vielleicht keine Vorzeigefamilie. Doch die innerfamiliären Reibereien seien normal gewesen, wie in jeder zweiten Familie auch, sagte der psychiatrische Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Ulm.
Dennoch beharrt der angeklagte Sohn der getöteten Familie darauf, dass seine Eltern und Schwestern sterben mussten, weil alle gegen ihn gewesen seien und ihn ausgeschlossen hätten. Doch vielleicht versuche Andreas H. mit diesen Erklärungen auch nur zu manipulieren, mutmaßte der Gutachter. Schließlich hätten Zeugen ein gutes Familienleben beschrieben.
Einen ähnlichen manipulativen Hintergrund vermutet der Gutachter auch bei dem mitangeklagten Schulfreund Frederik B. „Ich war mir nie sicher: Ist das jetzt echt oder ist das Drama oder Inszenierung, um mich zu manipulieren?“, sagte der 49-Jährige. Die Aussagen der beiden Freunde seien im gesamten Verfahren stets kontrolliert gewesen. Es habe keine ungeschützten Offenbarungen gegeben. Noch dazu hatte Frederik B. den Tag nach der Tat in einem Brief mal als „Wir-haben- sie-gefunden-Schau“ beschrieben. Andreas H. hatte laut Zeugenaussagen „völlig aufgelöst“ die Polizei angerufen, weil er die Leichen seiner Eltern und Schwestern gefunden habe.
Es sei offenkundig, dass Frederik B. unterschiedliche Gesichter zeigen könne, fügte der Gutachter hinzu. In einem vor Gericht gezeigten Video habe er sich durchtrainiert und mit leuchtenden Augen dargestellt. Im Gerichtssaal wirke er hingegen in sich gekehrt und starre zu Boden. Und über Andreas H. habe mal ein Lehrer gesagt, er habe noch nie einen so guten Schauspieler erlebt. Welche schauspielerischen Fähigkeiten Andreas H. besitzt, habe er beim Notruf gezeigt, sagte der Gutachter.
Daher sei er sich nicht sicher, ob Andreas H. mit seinen Erzählungen über seine Familie nicht nur ein Pseudomotiv liefere, sagte der Gutachter. Möglicherweise spielten noch ganz andere Dinge eine Rolle bei der Tat, die bislang noch nicht einmal angesprochen worden seien — vielleicht ein narzisstisches Machtgefühl oder eine ultimative Grenzüberschreitung. Die wirklichen Familienverhältnisse seien hingegen unklar und nebulös geblieben. Es bestehe daher die Gefahr, diese Schilderungen falsch zu interpretieren.
Der 19-jährige Andreas H. habe ihm berichtet, sich gegen die Forderung seiner Familie gewehrt zu haben, sich in allem unterzuordnen. Er habe ein Bollwerk von Menschen gegen sich gehabt und sein Vater sei der „Fürst“ gewesen. Zunächst habe er sich selbst gehasst und überlegt, sich umzubringen. Monate vor der Tat im vergangenen Jahr, sei der Selbsthass dann in gewöhnlichen Hass umgeschlagen. Ausziehen sei keine Lösung gewesen, da er Angst gehabt habe allein zu sein, berichtete Andreas H. laut Gutachter.
Nach Ansicht des Gutachters sind Andreas H. und Frederik B. voll schuldfähig. Der 20-Jährige Frederik B. habe allerdings ein gestörtes Sozialverhalten und Gefühlsleben. Er leide unter dem „Asperger- Syndrom“. Frederik B. sei zudem eher wie ein Jugendlicher zu beurteilen. Sollte das Gericht davon ausgehen, dass er in einem Freundschaftsdienst gemordet hat, empfiehlt der Gutachter das Jugendstrafrecht anzuwenden. Andreas H. beurteilte er noch nicht endgültig. Auch dabei wird das Tatmotiv eine Rolle spielen. Doch gerade das wahre Tatmotiv wird vielleicht immer im Dunkeln bleiben.
(Erschienen: 12.03.2010 21:55)
Der psychiatrische Sachverständige hat diesen Verdacht am Freitag vor dem Landgericht Ulm geäußert - auch mit Blick auf das Motiv. Denn die vor fast einem Jahr im Kreis Göppingen ermordete vierköpfige Familie war vielleicht keine Vorzeigefamilie. Doch die innerfamiliären Reibereien seien normal gewesen, wie in jeder zweiten Familie auch, sagte der psychiatrische Gutachter am Freitag vor dem Landgericht Ulm.
Dennoch beharrt der angeklagte Sohn der getöteten Familie darauf, dass seine Eltern und Schwestern sterben mussten, weil alle gegen ihn gewesen seien und ihn ausgeschlossen hätten. Doch vielleicht versuche Andreas H. mit diesen Erklärungen auch nur zu manipulieren, mutmaßte der Gutachter. Schließlich hätten Zeugen ein gutes Familienleben beschrieben.
Einen ähnlichen manipulativen Hintergrund vermutet der Gutachter auch bei dem mitangeklagten Schulfreund Frederik B. „Ich war mir nie sicher: Ist das jetzt echt oder ist das Drama oder Inszenierung, um mich zu manipulieren?“, sagte der 49-Jährige. Die Aussagen der beiden Freunde seien im gesamten Verfahren stets kontrolliert gewesen. Es habe keine ungeschützten Offenbarungen gegeben. Noch dazu hatte Frederik B. den Tag nach der Tat in einem Brief mal als „Wir-haben- sie-gefunden-Schau“ beschrieben. Andreas H. hatte laut Zeugenaussagen „völlig aufgelöst“ die Polizei angerufen, weil er die Leichen seiner Eltern und Schwestern gefunden habe.
Es sei offenkundig, dass Frederik B. unterschiedliche Gesichter zeigen könne, fügte der Gutachter hinzu. In einem vor Gericht gezeigten Video habe er sich durchtrainiert und mit leuchtenden Augen dargestellt. Im Gerichtssaal wirke er hingegen in sich gekehrt und starre zu Boden. Und über Andreas H. habe mal ein Lehrer gesagt, er habe noch nie einen so guten Schauspieler erlebt. Welche schauspielerischen Fähigkeiten Andreas H. besitzt, habe er beim Notruf gezeigt, sagte der Gutachter.
Daher sei er sich nicht sicher, ob Andreas H. mit seinen Erzählungen über seine Familie nicht nur ein Pseudomotiv liefere, sagte der Gutachter. Möglicherweise spielten noch ganz andere Dinge eine Rolle bei der Tat, die bislang noch nicht einmal angesprochen worden seien — vielleicht ein narzisstisches Machtgefühl oder eine ultimative Grenzüberschreitung. Die wirklichen Familienverhältnisse seien hingegen unklar und nebulös geblieben. Es bestehe daher die Gefahr, diese Schilderungen falsch zu interpretieren.
Der 19-jährige Andreas H. habe ihm berichtet, sich gegen die Forderung seiner Familie gewehrt zu haben, sich in allem unterzuordnen. Er habe ein Bollwerk von Menschen gegen sich gehabt und sein Vater sei der „Fürst“ gewesen. Zunächst habe er sich selbst gehasst und überlegt, sich umzubringen. Monate vor der Tat im vergangenen Jahr, sei der Selbsthass dann in gewöhnlichen Hass umgeschlagen. Ausziehen sei keine Lösung gewesen, da er Angst gehabt habe allein zu sein, berichtete Andreas H. laut Gutachter.
Nach Ansicht des Gutachters sind Andreas H. und Frederik B. voll schuldfähig. Der 20-Jährige Frederik B. habe allerdings ein gestörtes Sozialverhalten und Gefühlsleben. Er leide unter dem „Asperger- Syndrom“. Frederik B. sei zudem eher wie ein Jugendlicher zu beurteilen. Sollte das Gericht davon ausgehen, dass er in einem Freundschaftsdienst gemordet hat, empfiehlt der Gutachter das Jugendstrafrecht anzuwenden. Andreas H. beurteilte er noch nicht endgültig. Auch dabei wird das Tatmotiv eine Rolle spielen. Doch gerade das wahre Tatmotiv wird vielleicht immer im Dunkeln bleiben.
(Erschienen: 12.03.2010 21:55)
































