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El Masri muss mindestens zweieinhalb Jahre Haft verbüßen

Khaled El Masri
Khaled El Masri

Neu-Ulm/Memmingen / rost Khaled El Masri wird für seinen brutalen Angriff auf den Neu-Ulmer Oberbürgermeister Gerold Noerenberg im Gefängnis bleiben müssen. Der Bundesgerichtshof hat die von El Masris Anwalt beantragte Revision verworfen.

Eine Nachprüfung des Urteils der 1. Strafkammer am Landgericht Memmingen habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des 47-jährigen Deutsch-Libanesen erkennen lassen. Damit ist nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwaltes Johannes Kreuzpointner das Urteil am 9. September rechtskräftig geworden.

Der mehrfache Familienvater El Masri muss aber mehr als die wegen seines Angriffs auf den OB verhängten zwei Jahre im Gefängnis verbringen, da die Bewährungsstrafe aus einer früheren Verurteilung wegen Brandstiftung im Neu-Ulmer Metro-Markt und wegen Körperverletzung widerrufen worden ist, wie Brigitte Grenzstein, Vorsitzende Richterin am Landgericht Memmingen, mitteilte.

Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, dass El Masri nun aus der Untersuchungshaft in den Regelvollzug gekommen ist und damit seine bisherigen Privilegien verloren hat. So muss er nun Anstaltskleidung tragen und hat keinen Anspruch mehr auf eine Einzelzelle. Ferner ist er nicht mehr von der Pflicht zur Arbeit im Gefängnis befreit und muss nun eine ihm zugewiesene Tätigkeit verrichten.

Khaled El Masri, dessen Ehefrau und seine sechs Kinder nach wie vor in Senden leben, sitzt seit dem 11. September des vergangenen Jahrs in Untersuchungshaft. An diesem Tag war er zur Mittagsstunde in Senden verhaftet worden, nachdem er ins Neu-Ulmer Rathaus gestürmt war und OB Noerenberg in dessen Amtszimmer attackiert hatte.

Unter anderem war er mit einem Stuhl auf den CSU-Politiker losgegangen. Noerenberg hatte bei dem Überfall eine Verletzung an der Hand davongetragen, die wochenlang behandelt werden musste.

Ende März wurde El Masri dann der Prozess gemacht. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen verurteilte den deutsch-Libanesen damals zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil hatte El Masri über seinen Ulmer Anwalt Manfred Gnijdic Revision beim Bundesgerichtshof beantragt, die jetzt mit Beschluss vom 9. September jedoch verworfen wurde.

Im Jahr 2007 hatte El Masri Benzin in den Metro-Markt in Neu-Ulm gegossen und angezündet. Ferner hatte er einen Ausbilder der Ulmer Dekra verprügelt. Das Urteil dafür lautete damals auf eineinhalb Jahre zur Bewährung. Diese Strafe muss er nun ebenfalls verbüßen. Die Zeit, die er in Untersuchungshaft verbrachte, wird ihm angerechnet.

Wie Brigitte Grenzstein vorrechnete, kann der 47-Jährige frühestens in zweieinhalb Jahren wieder auf freiem Fuß sein. Vorausgesetzt, er führt sich in der Haft gut und vorausgesetzt, es ist nicht zu erwarten, dass er nach seiner Freilassung erneut straffällig wird, kann das letzte Drittel seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

El Masri kam 1985 als Asylbewerber nach Deutschland und bekam neun Jahre später die deutsche Staatsbürgerschaft. Ende 2003 wurde er an der Grenze zu Mazedonien von Agenten des US-Geheimdienstes CIA in ein afghanisches Geheimgefängnis verschleppt und dort gefoltert. Nicht zuletzt wegen seiner Kontakte zum inzwischen geschlossenen Multikulturhaus in Neu-Ulm geriet er mehrfach in Verdacht, dass er einem radikal-islamistischen Netzwerk angehöre.

(Erschienen: 17.09.2010 12:50)

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