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Stadtnachrichten Ulm

30-Jähriger Betrüger geht ins Gefängnis

Neu-Ulm / sz - Ein „notorischer Straftäter“ (O-Ton Richterin) ist vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen Betrugs, Urkundenfälschung und falscher eidesstattlicher Erklärung in jeweils mehreren Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Mit einiger Sicherheit wird der knapp 30 Jahre alte Türke länger einsitzen, wenn das Gericht eine Gesamtstrafe bildet, in die auch frühere Verurteilungen einfließen.

„Wir kennen uns ja“, begrüßte Richterin Gabriele Buck den bulligen, sechsfach vorbestraften Mann, den sie vor wenigen Jahren bereits zu einer Haftstrafe verurteilt hatte – damals allerdings auf Bewährung. Bewährung stand nach der Beweisaufnahme im jüngsten Verfahren aber nicht zur Debatte – selten habe sie einen Angeklagten gesehen, „bei dem es so sicher war, dass es keine günstige Sozialprognose gibt“, sagte die Richterin. „Er muss dringend in den Strafvollzug, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige, der 2007/08 ein Geschäft für Auto-Tuningteile hatte, mit einem gestohlenen „Dekra“-Stempel fahruntüchtigen Autos den „TÜV“ verschaffte – sprich: vortäuschte, dass an der alten „Karre“ (Richterin Buck) die Hauptuntersuchung erfolgreich vorgenommen worden ist. Sicher ist, dass der Stempel einem Prüfingenieur vor Jahren gestohlen worden ist. Von wem, konnte die Polizei jedoch nicht herausfinden.

Die Urkundenfälschung flog auf, als der Beschuldigte einem Mann aus dem Landkreis Dillingen einen völlig fahruntüchtigen Fiat angedreht hatte und die Mitarbeiter des dortigen Landratsamts Verdacht geschöpft hatten. Einem 25-Jährigen aus Bermaringen hatte er ein Auto verhökert, das der Käufer mangels „TÜV“-Prüfbericht nicht anmelden durfte. Nach einer Untersuchung durch einen vereidigten Prüf-Ingenieur tauchte bei dem Mann die Polizei auf, um den fast schrottreifen Wagen zu beschlagnahmen. Da war das Auto aber schon weg: Der Verkäufer hatte es nach Reklamation bereits wieder abgeholt und den Kaufpreis kommentarlos zurückerstattet – wie zuvor bei dem Gundelfinger. In einem dritten Fall wurde eine angeblich korrekte Hauptuntersuchung mittels eines gefälschten GTÜ-Stempels getürkt. Das fiel dem Landratsamt Hannover auf, weil der „Audi“-Besitzer seine Karosse nach Niedersachsen verkauft hatte.

(Erschienen: 18.03.2010 22:45)

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