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Bahnprojekt

Stuttgart-21-Plakat grüßt weiter von IHK-Gebäude

Ulm / Lesedauer: 2 min

Vergleich vor dem VGH Mannheim ist gescheitert – Richter fällen demnächst ein Urteil
Veröffentlicht:29.11.2012, 19:55

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Die Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 und die ICE-Neubaustrecke ist mittlerweile ein Jahr her. Umstritten ist das Vorhaben zwar immer noch, doch die Wogen haben sich längst geglättet. Laut einer jüngst veröffentlichten Umfrage sprechen sich inzwischen 66 Prozent der Bürger in Baden-Württemberg für den Weiterbau von Stuttgart 21 aus – vor einem Jahr lag die Zustimmung noch unter 60 Prozent. Die Auseinandersetzung um das Bahnprojekt beschäftigt allerdings noch immer die Justiz.

Im Streit um Aussagen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm zu Stuttgart 21 und ein 100 Quadratmeter großes Plakat gab es in der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim noch keine Entscheidung. Ein vom Gericht angeregter Vergleich zwischen den beiden Parteien – neben der IHK einige Kammerbetriebe, die Stuttgart 21 ablehnen - kam nicht zustande. „Die Positionen waren nicht unter einen Hut zu bringen“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. Daher werden die Mannheimer Richter demnächst eine Entscheidung fällen.

Das Plakat mit der Aufschrift „Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21“ hat die IHK Ulm vor mehr als zwei Jahren an ihrem Gebäude in der Olgastraße aufhängen lassen. Mehrere Unternehmer, die kraft Gesetzes Mitglieder der Kammer sind, aber die Auffassung der IHK-Spitze nicht teilen, zogen vors Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Dieses gab den Klägern in erster Instanz in allen Punkten recht. Die Richter entschieden, dass die IHK das Plakat abhängen muss. Außerdem habe die Kammer verschiedene Aussagen zu Stuttgart 21 zu unterlassen, etwa „Ulm ist das Bollwerk für Stuttgart 21“ oder „Ohne Stuttgart 21 endet die Neubaustrecke von Ulm kommend in Wendlingen sprichwörtlich auf dem Acker“. Das Gericht erklärte, dass Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften in politischen Streitfragen ein Höchstmaß an Objektivität walten lassen müssten.

Das war vor über einem Jahr – das Plakat hängt noch immer. Die IHK war gegen das Sigmaringer Urteil in Berufung gegangen, weil sie sich eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erhofft – wie weit darf sich eine Industrie- und Handelskammer politisch aus dem Fenster lehnen und wo sind ihr Grenzen gesetzt? Vor allem IHK-Präsident Peter Kulitz, der sich als politischer Präsident versteht, will diese Frage höchstrichterlich beantwortet haben. Das schriftliche Urteil des Gerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.