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Regierungspräsidium will Fahrverbote verschärfen

Ulm / Lesedauer: 2 min

Ab 1. Januar 2013 sollen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone dürfen – Bürger können sich ab 16. April zum Luftreinhalteplan äußern
Veröffentlicht:10.04.2012, 20:05

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Das Regierungspräsidium Tübingen hat jetzt den Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm fortgeschrieben. Damit soll die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter verringert werden. Wichtigste Maßnahme ist die zum 1. Januar 2013 geplante Verschärfung der Fahrverbote in der Ulmer Umweltzone: Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Innenstadt einfahren. Vom 16. April an können sich alle Bürger auch übers Internet zu den Tübinger Plänen äußern.

Den Luftreinhalteplan für Ulm samt Umweltzone gibt es bereits seit dem Jahr 2008. Die Belastung der Ulmer Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen habe seitdem zwar abgenommen, liege aber weiterhin hoc, heißt es in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung des Regierungspräsidiums.

Die bisherigen Maßnahme hätten zwar positive Effekte gezeigt, heißt es weiter, diese reichten jedoch nicht aus, um die Einhaltung der seit 2005 für Feinstaub und seit 2010 für Stickoxide verbindlich geltenden EU-Grenzwerte sicher zu gewährleisten. So würden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an den straßennahen Mess-Stationen derzeit nicht eingehalten.

Das Regierungspräsidium hat deshalb den Luftreinhalteplan für die Münsterstadt fortgeschrieben. Kern der Fortschreibung ist die Verschärfung der Umweltzonen-Regelung: Ab dem 1. Januar 2013 dürfen demnach nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren. Dadurch lasse sich laut Gutachten die Luftqualität in Ulm weiter verbessern. Bekanntlich ist die Verschärfung der Fahrverbote politisch umstritten. Zu den schärfsten Kritikern der Regelung gehört die IHK Ulm.

Zusätzlich ist vorgesehen, die Stadtautobahn B 10 in die bestehende Umweltzone einzubeziehen. Außerdem sollen auf der B 10 von der Autobahn-Ausfahrt Ulm-West an verschiedene Tempo-Limits eingeführt werden. Im Stadtgebiet soll dann auf der Bundesstraße Tempo 50 gelten.

Bevor die Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Kraft tritt, haben aber die Bürger das Wort. Sie können vom 16. April bis 29. Mai schriftlich Einwände und Anregungen beim Regierungspräsidium in Tübingen abgeben. Der Planentwurf wird während dieser Zeit beim RP Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, sowie bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung in der Münchnerstraße 2, öffentlich ausgelegt.