Stadtnachrichten Ulm
110 Mal missbraucht: Angeklagter nennt es „Liebe“
Mit großen Augen schaut der blasse 32-Jährige auf der Anklagebank mal zu seinem Verteidiger, mal zum Richter, dann zur Decke. Die dunkelhaarige, junge Frau ihm gegenüber wirkt wie versteinert. Nichts, was der unscheinbare Angeklagte an diesem Tag im Ulmer Landgerichts sagt, scheint sie wirklich zu erreichen. Als sie grade elf Jahre alt war, schickte er sie durch ein unvorstellbares Martyrium. 110 Mal hat er sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft missbraucht. Immer wieder soll er sie zum Geschlechtsverkehr genötigt haben. Jetzt sitzt sie als Nebenklägerin in dem Prozess, der an diesem Dienstag begonnen hat.
1996 war der damals grade erwachsene Guggenmusiker und Trockenbauer für sie noch wie ein großer Bruder. Doch das kippte schnell. Ab Sommer 1997 verging sich der Mann an ihr, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft anfangs fast täglich. Kam er von der Arbeit heim, habe sie ihm zur Verfügung stehen sollen — mal in seiner Wohnung, mal im Haus der Eltern, selbst im Auto. Geschätzte 50 Mal räumt der Angeklagte selbst im Gerichtssaal ein. Auch ungewöhnliche und erniedrigende Sexualpraktiken habe er in der Tatzeit bis Sommer 1999 angewandt, gesteht er auf Nachfrage. Trotzdem betont er wiederholt: „Ich hätte ihr nie etwas Schmerzhaftes antun können.“
Über die Guggenmusik hatte er damals Anschluss an die Familie im Raum Göppingen gefunden. Das Mädchen und seine Eltern vertrauten ihm blind, sogar einen Haustürschlüssel hatte er. „Da meine Familie nicht mehr intakt war, waren sie für mich Familie“, erzählt der 32-Jährige. Statt es ihnen zu danken, schickte er das Kind durch die Hölle. Noch heute ist das Verhältnis der inzwischen 25-Jährigen zur Sexualität nach Auskunft einer Expertin gestört. Auch einen Selbstmordversuch soll sie begangen haben.
Er sei davon ausgegangen, dass das Mädchen seine erste Freundin gewesen sei, erzählt der kleine Mann, der in Handschellen und Fußketten in den Saal geführt worden war. Er spricht von „Liebe“, von „keine böse Absicht“. Kein Wort dazu, dass er sie geschlagen oder unter Druck gesetzt haben soll. Dass sie noch ein Kind war, sei ihm nie bewusst gewesen, betont er. Er habe sie von der Entwicklung her „vielleicht auf 13 oder 14 Jahre“ geschätzt. Und: Sie habe sich nie über seine Taten beklagt.
Während er den Missbrauch des Mädchens in großen Teilen einräumt, bestreitet der Angeklagte, sich 2005 und 2006 an zwei 13-Jährigen Jungen vergangen zu haben. Diesen soll er Alkohol gegeben haben, bis sie sich übergeben mussten, und sie dann unsittlich berührt haben. Einer der Jungen tritt ebenfalls als Nebenkläger auf. Der wiederholt schwere Missbrauch der 90-er Jahre kam erst ans Licht, als sich ein Junge seinen Eltern anvertraute. Das Mädchen hatte all die Jahre über ihre Pein geschwiegen — zum Schluss auch, weil sie dachte, die Taten seien verjährt.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Da er bei den meisten Taten noch jünger als 21 Jahre war, soll die Jugendkammer entscheiden. Zunächst sind drei Verhandlungstage angesetzt. Allein für den ersten Verhandlungstag waren 18 Zeugen geladen.
Mehr dazu ab 18 Uhr auf Regio TV Schwaben.
(Erschienen: 28.09.2010 05:42)
Mit großen Augen schaut der blasse 32-Jährige auf der Anklagebank mal zu seinem Verteidiger, mal zum Richter, dann zur Decke. Die dunkelhaarige, junge Frau ihm gegenüber wirkt wie versteinert. Nichts, was der unscheinbare Angeklagte an diesem Tag im Ulmer Landgerichts sagt, scheint sie wirklich zu erreichen. Als sie grade elf Jahre alt war, schickte er sie durch ein unvorstellbares Martyrium. 110 Mal hat er sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft missbraucht. Immer wieder soll er sie zum Geschlechtsverkehr genötigt haben. Jetzt sitzt sie als Nebenklägerin in dem Prozess, der an diesem Dienstag begonnen hat.
1996 war der damals grade erwachsene Guggenmusiker und Trockenbauer für sie noch wie ein großer Bruder. Doch das kippte schnell. Ab Sommer 1997 verging sich der Mann an ihr, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft anfangs fast täglich. Kam er von der Arbeit heim, habe sie ihm zur Verfügung stehen sollen — mal in seiner Wohnung, mal im Haus der Eltern, selbst im Auto. Geschätzte 50 Mal räumt der Angeklagte selbst im Gerichtssaal ein. Auch ungewöhnliche und erniedrigende Sexualpraktiken habe er in der Tatzeit bis Sommer 1999 angewandt, gesteht er auf Nachfrage. Trotzdem betont er wiederholt: „Ich hätte ihr nie etwas Schmerzhaftes antun können.“
Über die Guggenmusik hatte er damals Anschluss an die Familie im Raum Göppingen gefunden. Das Mädchen und seine Eltern vertrauten ihm blind, sogar einen Haustürschlüssel hatte er. „Da meine Familie nicht mehr intakt war, waren sie für mich Familie“, erzählt der 32-Jährige. Statt es ihnen zu danken, schickte er das Kind durch die Hölle. Noch heute ist das Verhältnis der inzwischen 25-Jährigen zur Sexualität nach Auskunft einer Expertin gestört. Auch einen Selbstmordversuch soll sie begangen haben.
Er sei davon ausgegangen, dass das Mädchen seine erste Freundin gewesen sei, erzählt der kleine Mann, der in Handschellen und Fußketten in den Saal geführt worden war. Er spricht von „Liebe“, von „keine böse Absicht“. Kein Wort dazu, dass er sie geschlagen oder unter Druck gesetzt haben soll. Dass sie noch ein Kind war, sei ihm nie bewusst gewesen, betont er. Er habe sie von der Entwicklung her „vielleicht auf 13 oder 14 Jahre“ geschätzt. Und: Sie habe sich nie über seine Taten beklagt.
Während er den Missbrauch des Mädchens in großen Teilen einräumt, bestreitet der Angeklagte, sich 2005 und 2006 an zwei 13-Jährigen Jungen vergangen zu haben. Diesen soll er Alkohol gegeben haben, bis sie sich übergeben mussten, und sie dann unsittlich berührt haben. Einer der Jungen tritt ebenfalls als Nebenkläger auf. Der wiederholt schwere Missbrauch der 90-er Jahre kam erst ans Licht, als sich ein Junge seinen Eltern anvertraute. Das Mädchen hatte all die Jahre über ihre Pein geschwiegen — zum Schluss auch, weil sie dachte, die Taten seien verjährt.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Da er bei den meisten Taten noch jünger als 21 Jahre war, soll die Jugendkammer entscheiden. Zunächst sind drei Verhandlungstage angesetzt. Allein für den ersten Verhandlungstag waren 18 Zeugen geladen.
Mehr dazu ab 18 Uhr auf Regio TV Schwaben.
(Erschienen: 28.09.2010 05:42)
































