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Stadtnachrichten Ochsenhausen

„Setzen Sie die Zeugin ja nicht unter Druck“

Von Michael Hänssle

BIBERACH Für das Schießen mit einem Luftgewehr auf eine Taube hat ein 56-jähriger Bürger einer Gemeinde im östlichen Landkreisteil einen Strafbefehl über 1500 Euro erhalten. Da er Einspruch einlegte, verhandelte gestern das Biberacher Amtsgericht über den Vorfall im vergangenen Sommer. Nach 25-minütiger Verhandlung zogen nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung sein Verteidiger wie der Angeklagte den Einspruch jedoch zurück.

Auf Tauben schießen ist und bleibt für Privatpersonen illegal. Es hätte wahrlich andere Möglichkeiten zur Taubenabwehr gegeben, sagte Amtsrichter Bernd Bürglen in der Verhandlung. So sprechen, wie im Internet leicht zu recherchieren ist, beispielsweise manche Gemeinden Fütterungsverbot aus, es werden Netze eingerichtet, die Tiere von Falknern bejagt bis hin zur Einrichtung von Taubenhäusern, in denen die Tauben betreut werden.

Dass er nichts zur Tat sagen wolle, unterstrich der ledige Angeklagte zu Sitzungsbeginn mit zwei knappen Worten: „Ich schweige“. Das Vorgehen ihres Nachbarn mit einem Luftgewehr ist kein probates Mittel, sieht die einzige Zeugin wie Amtsrichter Bürglen. Die 39-Jährige ist direkte Nachbarin des Angeklagten. Sie war gerade beim Kochen, berichtete sie, als sie einen dumpfen Schuss hörte. Darauf rannte sie aus dem Haus und traf vor ihrer Garage besagten Nachbarn mit der Waffe in der Hand an. „Wie genau das Luftgewehr aussah, kann ich im halbjährigen Abstand nicht mehr genau sagen“, antwortete sie auf die Fragen des Amtsrichters und des Staatsanwalts; „Doch es war definitiv ein Luftgewehr“, dies stehe für sie außer Frage. „Mein Ex-Mann ist Jäger“.

Hund bringt angeschossene Taube

Aug‘ in Aug stand die Zeugin vergangenen Sommer dem Nachbarn gegenüber und unterstrich, als er offenbar um Mitgefühl für seine Selbstjustiz heischte: „Das find ich wirklich nicht in Ordnung“. Fünf bis zehn Minuten später seien dann ihre Tochter mit einer Nichte, die mit ihrem Hund Lucky Gassi gegangen waren, zurückgestürmt und riefen ihr zu: „Lucky hat eine Taube im Maul“. Da das Tier im Brustbereich angeschossen war und offensichtlich litt, riet sie der Nichte, das Tier auf den Boden aufzuschlagen, um ihm Qualen zu ersparen.

Dies sei, so betonte sie auf Nachfrage des Gerichts, auch nicht das einzige Mal gewesen, dass ihr Nachbar auf ein Tier schoss. Denn sie habe den Angeklagten vor zwei Jahren schon einmal bei einer ähnlichen Untat aus ihrem Küchenfenster beobachtet. Sie hätte gerade ihren Einkaufskorb abgestellt, als er von seinem Haus aus auf ein Tier schoss.

Wer den „Taubenhasser“ angezeigt hat, ist unbekannt. Die Zeugin betonte kurz vor Ende der Verhandlung, sie sei es definitiv nicht gewesen, das werde sie notfalls auch unter Eid aussagen. Nur soviel wisse sie: Ein Polizist habe im ganzen Wohngebiet Leute befragt. Woher die Tauben stammen, wisse sie nicht, fügte die Zeugin weiter an. Aber sie gab in der Verhandlung noch an, dass reichlich Taubenkot in besagtem Wohnrevier vorzufinden sei.

Unrechtsbewusstsein sieht wohl anders aus: Als der Angeklagte nach Zurücknahme des Einspruchs der Zeugin scharf zuschrie: „Unser Verhältnis ist gestört“, appellierte Amtsrichter Bernd Bürglen ganz eindringlich, er solle ja nicht versuchen, die Nachbarin unter Druck zu setzen.

(Erschienen: 31.01.2012 18:00)

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