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Firma Braig prozessiert weiter

BIBERACH / sz Der Ehinger Abfallentsorger Braig will weiterhin Altpapier im Kreis Biberach sammeln - einem Beschluss des Kreistags und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zum Trotz. Das hat Firmenchef Karl-Eberhard Braig angekündigt. Damit geht der Papierkrieg zwischen Braig und dem Landkreis in die nächste Runde.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Montag, seine Sammlungen bis Jahresende einzustellen, nimmt Braig unbeeindruckt zur Kenntnis. "Jeder, der eine blaue Tonne von uns hat, kann sich darauf verlassen, dass sie weiterhin geleert wird", sagt Braig gegenüber der SZ. Außerdem sei es auch weiterhin möglich, bei seinem Unternehmen blaue Tonnen zu bestellen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts und damit die Anordnung des Landratsamts, seine Sammlungen einzustellen, will Braig weiter klagen. "Wir gehen jetzt in die nächste Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, weil wir davon überzeugt sind, dass wir rechtlich auf der sicheren Seite sind." Bis dort eine Entscheidung falle, vergehe "auf jeden Fall ein Jahr", vermutet Braig.

Der Streit ums Altpapiersammeln hat begonnen, als der Entsorger fürs Altpapier viel Geld erhielt. Daran wollte das private Entsorgungsunternehmen Braig verdienen. Braig stellte 2006 im Kreis Biberach rund 10 000 blaue Tonnen auf und leerte sie kostenlos. Doch auch der Kreis will inzwischen das Altpapier. "Der Müll ist Geld wert, und rechtlich gehört er dem Kreis", hat Bernd Schwarzendorfer, der Pressesprecher des Landratsamts, im Juli argumentiert. Mit dem so eingenommenen Geld könne der Kreis die Müllgebühren niedrig halten.

Braig und sein Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Clemens Weidemann sehen das anders: "Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Sammlung zu verbieten", hat Weidemann im Sommer nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gesagt. Doch jetzt hat auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen Braigs Position einen Dämpfer versetzt: Braig muss ein Zwangsgeld von 20 000 Euro bezahlen, wenn er weiterhin Altpapier im Kreis Biberach sammelt. Doch ist dieser Beschluss noch nicht rechtskräftig.

(Erschienen: 04.12.2009 00:14)

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