Nachrichten Laichingen
Amokdrohung: Polizei ermittelt 16-Jährigen

In einem Chat mit einer anderen Schülerin hatte der Junge, wie er selbst zwischenzeitlich gestand, angedroht, er werde an einer nicht näher bezeichneten Schule Amok laufen. Einen Ort nannte er nicht. Auch war seine Identität zunächst unbekannt, es bestand aber ein vager Verdacht, dass er im Raum Reutlingen wohnen könnte. Am Dienstagabend gelang es der Polizei, den 16-Jährigen zu identifizieren.
Er räumte ein, die Drohung verfasst zu haben. Sie sei allerdings nie ernst gemeint gewesen. Er habe keine Straftat verüben wollen. Die Kripo stieß bislang auf keine Anhaltspunkte, dass er vorhatte, seine Drohung in die Tat umzusetzen. Ein nachvollziehbares Motiv für seine Äußerung konnte er allerdings auch nicht nennen. Er befindet sich auf freiem Fuß.
Den Jugendlichen sei nicht bewusst, welche Konsequenzen ein aus Frust oder Langeweile dahin gesagter Satz haben kann, so die Polizei. Der Gesetzgeber sieht für eine solche Drohung eine Haft von bis zu drei Jahren vor. Die Eltern des Jungen erhalten nun einen Bescheid über die Kosten des Einsatzes, Zeugen werden bei der jetzt folgenden Ermittlung befragt, und den Computer beschlagnahmte die Polizei.
(Erschienen: 11.03.2010 09:45)

In einem Chat mit einer anderen Schülerin hatte der Junge, wie er selbst zwischenzeitlich gestand, angedroht, er werde an einer nicht näher bezeichneten Schule Amok laufen. Einen Ort nannte er nicht. Auch war seine Identität zunächst unbekannt, es bestand aber ein vager Verdacht, dass er im Raum Reutlingen wohnen könnte. Am Dienstagabend gelang es der Polizei, den 16-Jährigen zu identifizieren.
Er räumte ein, die Drohung verfasst zu haben. Sie sei allerdings nie ernst gemeint gewesen. Er habe keine Straftat verüben wollen. Die Kripo stieß bislang auf keine Anhaltspunkte, dass er vorhatte, seine Drohung in die Tat umzusetzen. Ein nachvollziehbares Motiv für seine Äußerung konnte er allerdings auch nicht nennen. Er befindet sich auf freiem Fuß.
Den Jugendlichen sei nicht bewusst, welche Konsequenzen ein aus Frust oder Langeweile dahin gesagter Satz haben kann, so die Polizei. Der Gesetzgeber sieht für eine solche Drohung eine Haft von bis zu drei Jahren vor. Die Eltern des Jungen erhalten nun einen Bescheid über die Kosten des Einsatzes, Zeugen werden bei der jetzt folgenden Ermittlung befragt, und den Computer beschlagnahmte die Polizei.
(Erschienen: 11.03.2010 09:45)



































