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Altersteilzeit

Schlecker-Mitarbeiter sorgen sich um Überstunden und Altersteilzeit

Ehingen / Lesedauer: 3 min

In das katholische Gemeindezentrum Ehingen kommen rund 40 Beschäftigtedes insolventen Drogerieriesen zur Informationsveranstaltung der Kirchen
Veröffentlicht:26.02.2012, 20:25

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Auf einem kleinen Tisch im Saal des katholischen Gemeindezentrums am Ehinger Wenzelstein steht eine brennende Osterkerze. Am Sonntag kurz vor 10 Uhr laufen rund 40 Mitarbeiter der insolventen Ehinger Drogeriemarktkette Schlecker an der Kerze vorbei und nehmen Platz.

Gerade jetzt, in der Fastenzeit, steht die Osterkerze mit ihrem hellen Licht auch symbolisch für die Firma Schlecker. Die Kerze ist ein Zeichen der Auferstehung, und genau das will der insolvente Drogerieriese auch wieder schaffen – auferstehen aus der Krise, um 33 000 Arbeitsplätze in Deutschland, davon rund 800 allein in Ehingen, erhalten zu können.

Um an detaillierte Informationen aus erster Hand zu kommen, hat die Betriebsseelsorge am Sonntag Mitarbeiter eingeladen, um sich direkt mit der Agentur für Arbeit , der Gewerkschaft Verdi und einer Mitarbeiterin des verantwortlichen Insolvenzbüros des Verwalters Arndt Geiwitz zu unterhalten.

„Sie sind hier, um sich auszutauschen und um zu spüren, dass Sie nicht allein sind“, eröffnete der Betriebsseelsorger Alfons Forster die Veranstaltung. Er betonte, „dass wir kirchliche Beauftragte an Ihrer Seite stehen“.

Nach einer allgemeinen Einführung in das Insolvenzrecht erklärte Heike Fiesel , Teamleiterin der für Schlecker zuständigen Agentur für Arbeit in Ulm, was die Arbeitnehmer derzeit vor allem finanziell zu erwarten haben. „Sie werden Ihren Lohn weiterhin bekommen. Das ist durch die Vorfinanzierung der Sparkasse Ulm geregelt“, betonte Fiesel mit dem Hinweis, dass bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres alle Gehälter fristgerecht bezahlt wurden. Das für den 28. Februar fällige Gehalt soll laut Fiesel in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter „zeitnah mit der Fälligkeit ausbezahlt werden“. Dabei erklärte Fiesel, dass das Insolvenzgeld 100 Prozent des Nettoarbeitnehmerentgelts beträgt. Ebenso insolvenzgeldfähig seien Überstunden, Prämien und Lohnpfändungen, wobei es bei den Überstunden eine gesonderte Regelung gebe. „Nur die Überstunden, die der Arbeitgeber angewiesen hat, können auch bezahlt werden“, erklärte Fiesel, was bei vielen Mitarbeitern für Aufregung sorgte.

„Bei uns in der Filiale ist jemand krank. Wir machen diese Arbeit mit, schaffen länger, obwohl wir dafür keine Anweisungen bekommen haben“, äußerte eine Mitarbeiterin ihre Bedenken. „Sie müssen sich die Überstunden von Ihrem Vorgesetzten, zum Beispiel dem Bezirksleiter, anweisen und unterschreiben lassen. Das ist ganz wichtig“, betonte Fiesel, die mit einem Teil des Teams der Agentur für Arbeit künftig Büroräume an der Ehinger Talstraße beziehen wird: „Dann sind wir näher an Ihnen und dem Insolvenzverwalter dran.“

Neben den Überstunden beschäftigten die Mitarbeiter gestern auch die Regelungen für die Altersteilzeit. „Die Altersvorsorge in Ihren Arbeitsverträgen und auch die Regelungen für die Altersteilzeit müssen individuell geklärt werden. Dieses Thema können wir nicht allgemein abhandeln“, betonte Angelika Schleicher, Mitarbeiterin von In-solvenzverwalter Arndt Geiwitz. „Sie müssen keine Angst haben, irgend-etwas beantragen zu müssen. Sobald Sie als Arbeitnehmer handeln müssen, geben wir Ihnen Bescheid“, so Schleicher.

1. April bleibt bestehen

Der Eröffnungstermin für die Schlecker-Insolvenz soll laut Schleicher weiterhin der 1. April bleiben. „Wir beherrschen unser Geschäft und wollen diesen Termin einhalten“, sagt Schleicher, ohne aber eine Tendenz nennen zu können. „Sobald wir wissen, wie es mit Schlecker weitergeht, werden wir Sie auch informieren. Momentan ist aber noch nichts spruchreif.“

Rainer Dacke von der Gewerkschaft Verdi pocht indes darauf, dass Schlecker fortgeführt wird. „Schlecker muss glaubwürdiger werden. Das von Lars Schlecker geforderte Umdenken im Führungsstil muss in die Tat umgesetzt werden. Ebenso muss das Filialnetz mit den kleinen Filialen als Nahversorger auf dem Land bestehen bleiben und die Mitarbeiter müssen stärker in Prozesse einbezogen werden.“

Spätestens am 1. April, wenn die Insolvenz eröffnet werden soll, herrscht Klarheit. Und vielleicht können die Mitarbeiter dann ein schönes Osterfest feiern – mit brennender Kerze, versteht sich.

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