Ehingen Nachrichten
Anton Schlecker zieht sich offenbar endgültig zurück
Schon auf der Pressekonferenz in Ehingen vor einer Woche hatten der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und Meike Schlecker eine endgültige Übertragung der Geschäfte auf die Kinder angedeutet. Das Magazin Focus zitierte Anton Schlecker mit den Worten: „Wenn alles geregelt ist, werde ich den Eigentumsübertrag auf die nächste Generation vollziehen.“ Die Kinder sollen neuen Konzepten gegenüber aufgeschlossener sein als ihr Vater.
Noch ist Anton Schlecker alleiniger Eigentümer und haftet als eingetragener Kaufmann mit seinem Privatvermögen. Seine Kinder sind seit Herbst 2010 in der Geschäftsleitung, in der unter anderem auch ihre Mutter Christa sitzt. Geiwitz deutete bereits mehrfach an, dass er eine Sanierung des Unternehmens durch die Familie befürwortet. Der Gesamtbetriebsrat unterstützt ihn, pocht allerdings auf die Beibehaltung der Tarifverträge. „Herr Geiwitz ist für uns eine hundertprozentige Vertrauensperson und ein Hoffnungsträger“, sagte die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Christel Hoffmann der Schwäbischen Zeitung. „Jeder von uns will, dass es weitergeht.“
In Ehingen wird derweil gerätselt, was mit Schleckers Vermögen geschehen sein könnte und inwieweit Schleckers Immobilien in die mögliche Insolvenzmasse einfließen. Meike Schlecker hatte vor einer Woche gesagt, dass kein Geld mehr da sei. „Es wird geredet, meine Familie würde auf Milliarden sitzen. Das ist falsch. Das Vermögen meines Vaters war immer das Unternehmen.“
In detektivischer Arbeit muss Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz nun ermitteln, ob diese Aussage stimmt und wie viel Geld Anton Schlecker noch besitzt. Er kann eine Liste aller Transaktionen im vergangenen Jahrzehnt verlangen und wird auch mögliche Schenkungen innerhalb der Familie genau untersuchen.
Im Falle einer Insolvenz haftet Schlecker persönlich. „Das gesamte Vermögen ist betroffen, also alles, was pfändbar ist“, sagt der Lindenberger Rechtsanwalt und Insolvenz-Experte Bernhard Dominke von der Kanzlei Dominke in Lindenberg. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Seiner Ansicht nach darf Anton Schlecker behalten, was er zum Leben braucht. „Ein angemessener, bescheidener Lebensbedarf – dazu gehören Hausrat, Kleidung, auch zum Beispiel ein Farbfernseher und eine Uhr, aber nicht die goldene mit Diamanten.“ Den Grundbedarf könne man nicht an einer Zahl festmachen. „Ein angemessener Lebensbedarf bleibt ihm erhalten. Aber alles, was zur Kategorie Luxusartikel gehört, ist weg.“
Darunter würden auch Anton Schleckers Immobilien fallen – selbst dann, wenn er sie schon vor vielen Jahren verkauft oder verschenkt hat. „Wenn er Vermögenswerte vor bis zu zehn Jahren verkauft oder verschenkt hat mit der Absicht, im Falle einer Insolvenz die Gläubiger zu benachteiligen, dann ist das anfechtbar“, sagt Dominke. Das heißt: Alles, was Schlecker in den vergangenen zehn Jahren hergegeben hat, um sein Vermögen womöglich absichtlich rechtzeitig zur Seite zu schaffen, könnte jetzt in die Insolvenzmasse einfließen. Diese Absicht muss allerdings nachgewiesen werden können. „Diese Nachweise sind unter Umständen schwierig zu führen“, sagt Dominke.
Auch wenn Anton Schlecker ohne Täuschungsabsicht Vermögen verschenkt haben sollte, ist dies anfechtbar: Dann gelte eine Frist von vier Jahren. Sprich: Sollte Anton Schlecker seine Villa innerhalb der vergangenen vier Jahre seiner Frau übertragen haben, ohne die Absicht, die Gläubiger zu täuschen, dann ist auch dies anfechtbar.
Anton Schlecker und seine Ehefrau hatten Gütertrennung vereinbart, und vor vier Jahren hatte er wohl nicht mit einer möglichen Insolvenz gerechnet. Trotzdem könnte eine Villa in die Insolvenzmasse einfließen, wenn er sie seiner Frau vor bis zu vier Jahren geschenkt hat.
(Erschienen: 06.02.2012 23:20)
| Themendossier: Schlecker - der Ehinger Drogerieriese |
Schon auf der Pressekonferenz in Ehingen vor einer Woche hatten der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und Meike Schlecker eine endgültige Übertragung der Geschäfte auf die Kinder angedeutet. Das Magazin Focus zitierte Anton Schlecker mit den Worten: „Wenn alles geregelt ist, werde ich den Eigentumsübertrag auf die nächste Generation vollziehen.“ Die Kinder sollen neuen Konzepten gegenüber aufgeschlossener sein als ihr Vater.
Noch ist Anton Schlecker alleiniger Eigentümer und haftet als eingetragener Kaufmann mit seinem Privatvermögen. Seine Kinder sind seit Herbst 2010 in der Geschäftsleitung, in der unter anderem auch ihre Mutter Christa sitzt. Geiwitz deutete bereits mehrfach an, dass er eine Sanierung des Unternehmens durch die Familie befürwortet. Der Gesamtbetriebsrat unterstützt ihn, pocht allerdings auf die Beibehaltung der Tarifverträge. „Herr Geiwitz ist für uns eine hundertprozentige Vertrauensperson und ein Hoffnungsträger“, sagte die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Christel Hoffmann der Schwäbischen Zeitung. „Jeder von uns will, dass es weitergeht.“
In Ehingen wird derweil gerätselt, was mit Schleckers Vermögen geschehen sein könnte und inwieweit Schleckers Immobilien in die mögliche Insolvenzmasse einfließen. Meike Schlecker hatte vor einer Woche gesagt, dass kein Geld mehr da sei. „Es wird geredet, meine Familie würde auf Milliarden sitzen. Das ist falsch. Das Vermögen meines Vaters war immer das Unternehmen.“
In detektivischer Arbeit muss Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz nun ermitteln, ob diese Aussage stimmt und wie viel Geld Anton Schlecker noch besitzt. Er kann eine Liste aller Transaktionen im vergangenen Jahrzehnt verlangen und wird auch mögliche Schenkungen innerhalb der Familie genau untersuchen.
Im Falle einer Insolvenz haftet Schlecker persönlich. „Das gesamte Vermögen ist betroffen, also alles, was pfändbar ist“, sagt der Lindenberger Rechtsanwalt und Insolvenz-Experte Bernhard Dominke von der Kanzlei Dominke in Lindenberg. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Seiner Ansicht nach darf Anton Schlecker behalten, was er zum Leben braucht. „Ein angemessener, bescheidener Lebensbedarf – dazu gehören Hausrat, Kleidung, auch zum Beispiel ein Farbfernseher und eine Uhr, aber nicht die goldene mit Diamanten.“ Den Grundbedarf könne man nicht an einer Zahl festmachen. „Ein angemessener Lebensbedarf bleibt ihm erhalten. Aber alles, was zur Kategorie Luxusartikel gehört, ist weg.“
Darunter würden auch Anton Schleckers Immobilien fallen – selbst dann, wenn er sie schon vor vielen Jahren verkauft oder verschenkt hat. „Wenn er Vermögenswerte vor bis zu zehn Jahren verkauft oder verschenkt hat mit der Absicht, im Falle einer Insolvenz die Gläubiger zu benachteiligen, dann ist das anfechtbar“, sagt Dominke. Das heißt: Alles, was Schlecker in den vergangenen zehn Jahren hergegeben hat, um sein Vermögen womöglich absichtlich rechtzeitig zur Seite zu schaffen, könnte jetzt in die Insolvenzmasse einfließen. Diese Absicht muss allerdings nachgewiesen werden können. „Diese Nachweise sind unter Umständen schwierig zu führen“, sagt Dominke.
Auch wenn Anton Schlecker ohne Täuschungsabsicht Vermögen verschenkt haben sollte, ist dies anfechtbar: Dann gelte eine Frist von vier Jahren. Sprich: Sollte Anton Schlecker seine Villa innerhalb der vergangenen vier Jahre seiner Frau übertragen haben, ohne die Absicht, die Gläubiger zu täuschen, dann ist auch dies anfechtbar.
Anton Schlecker und seine Ehefrau hatten Gütertrennung vereinbart, und vor vier Jahren hatte er wohl nicht mit einer möglichen Insolvenz gerechnet. Trotzdem könnte eine Villa in die Insolvenzmasse einfließen, wenn er sie seiner Frau vor bis zu vier Jahren geschenkt hat.
(Erschienen: 06.02.2012 23:20)
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Der Drogeriekonzern Schlecker aus Ehingen war lange die Nummer eins der Branche in Deutschland. Die Mitarbeiterzahl liegt bei über 30 000 in Deutschland und weiteren rund 17 000 im Ausland. Nach hunderten Schließungen liegt die Zahl der Läden in Deutschland wohl knapp unter 7000, hinzu kommt die Tochter Ihr Platz. 3000 weitere Schlecker-Filialen gibt es im Ausland. Im Januar 2012 meldete das Ehinger Familienunternehmen Insolvenz an, jetzt sollen weitere Filialen geschlossen werden.
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