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Amtsgericht Ehingen: „Leck mich am Arsch“ beleidigt nicht

Ehingen / Lesedauer: 3 min

Amtsgericht Ehingen: „Leck mich am Arsch“ beleidigt nicht
Veröffentlicht:04.03.2010, 19:40

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Über die Wirkung vier kurzer Worte hat das Amtsgericht Ehingen geurteilt. Jetzt diskutiert bundesweit die juristische Fachwelt darüber. Stein des Anstoßes ist der aus Goethes „Götz“ entlehnte Satz: „Leck mich am Arsch.“ Für das Amtsgericht ist er im Schwäbischen eine gängige Redewendung. Eine Beleidigung stellt er demnach nicht dar.

Von unserem Redakteur Jan Peter Steppat

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Montag ein wegweisendes Urteil gesprochen. Das Amtsgericht Ehingen tat dies schon im Juni vergangenen Jahres. Im Badischen ging es um die Vorratsdatenspeicherung, im Schwabenland um einen Begriff, der landläufig als Beleidigung aufgefasst wird -- offenbar aber nicht hierzulande. Denn das Amtsgericht Ehingen befand am 24.Juni 2009, dass die vier Worte „Leck mich am Arsch“ für Schwaben keineswegs ehrverletzend sind. Jetzt sorgt das Urteil für Diskussionen in der Juristenszene. Im Internet-Dienst des Fachverlags Beck findet sich eine entsprechende Erläuterung, und in der Region findet der Richterspruch keineswegs ungeteilten Beifall.

Darum ging es 2009: Die Staatsanwaltschaft UIm hatte einen Taxifahrer angezeigt, der das Goethe-Zitat aus dem Schauspiel „ Götz von Berlichingen “ benutzte. Er sagte die vier Worte, als eine Frau verlangte, zum örtlichen Tarif nach Blaustein gefahren zu werden. Dorthin wollte sie mit dem Zug, hatte ihn aber verpasst und gab dem Taxifahrer die Schuld. Der damalige Amtsrichter Tobias Mästle sah indes keine Beleidigung und begründete dies mit schwäbischen Sprachgepflogenheiten (siehe „Auf einen Blick“). Jetzt erntet er Widerspruch, unter anderem vom schwäbischen Sprachforscher Hermann Wax aus Ehingen. Der Autor der „Etymologie des Schwäbischen“ sagt: „Mich hat das Urteil überrascht. Wenn man den Satz ernst meint, ist er eine Beleidigung.“ Der ehemalige Lehrer erklärt: „Ich hätte mich beleidigt gefühlt -- auch früher von meinen Schülern.“

Gleichwohl gibt der Sprachexperte zu, dass der Richter auch recht haben könnte: „Anders gemeint ist das Götz-Zitat im Schwäbischen auch ein Ausruf der Überraschung.“ Ein Beispiel, der dies bestätigt, bietet das Internetforum des TSV Achstetten. Ein Vereinsmitglied, das offenbar länger nicht auf der Seite war, schreibt dort: „Leck mich am Arsch, was ist denn hier los? Da bin ich drei Wochen weg und da geht so der Punk ab…“

„Keine so derbe Gegend“

Dass die vier Worte dennoch gang und gäbe seien, bestreitet nach wie vor die Staatsanwaltschaft Ulm. Sie hatte seinerzeit den Taxifahrer vor Gericht gebracht, und Behördensprecher Michael Bischofberger sagt heute: „Ich meine, dass Ehingen keine so derbe Gegend ist, dass man dort solche Begriffe täglich verwendet.“ Gleiches gelte auch nicht für die übrige Region, ergänzt der aus Bad Saulgau stammende Oberschwabe.

Bischofberger will die Diskussion jetzt natürlich nicht auf eine Ebene mit Kapitaldelikten gehoben sehen, zum Ehinger Urteilsspruch vom Juni 2009 fällt ihm aber dennoch ein: „Wenn ein Amtsgericht immer recht hätte, bräuchten wir keine Land- und Oberlandesgerichte mehr.“