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Stadtnachrichten Biberach

Alkoholverbot: Stadtund Polizei sind dafür

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BIBERACH / sz Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner fordert als Städtetagspräsident ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und in Fußgängerzonen. Die SZ hat das Biberacher Ordnungsamt, die Stadt und die Polizei gefragt, was sie davon halten. Fazit: Alle drei würden das Verbot begrüßen.

Von unserem Mitarbeiter  Tobias Rehm

Im Streit um ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen erhöht der baden-württembergische Städtetag den Druck auf die Landesregierung. In einem Brief an Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) fordert Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner (SPD), zugleich Präsident des Städtetages, ein Ende der Trinkgelage in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen.

Gönner schreibt, es gehe nicht um ein flächendeckendes Alkoholverbot, sondern darum, „an kommunalen Brennpunkten Störungen zu verhindern, die den Ruf der Städte und das Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigen“. Innerhalb der Landesregierung herrscht Streit über das Alkoholverbot.

In Biberach ist man sich hingegen einig: Sowohl Stadt als auch Ordnungsamt und Polizei würden ein derartiges Verbot befürworten. „In meinen Augen wäre das sinnvoll“, meint Hubert Fesseler, Leiter des Biberacher Ordnungsamtes. Er hofft, dass es mit einem derartigen Gesetz weniger Saufgelage gibt, meint aber: „Es wird immer Leute geben, die sich nicht an solche Vorschriften halten.“

Fettback: „Absolut wichtig“

Auch OB Thomas Fettback steht Gönners Entwurf positiv gegenüber. „Mit einer derartigen Regelung würden wir ein ganz wichtiges Instrument an die Hand bekommen“; so Fettback. Er halte diesen Vorschlag nicht nur für richtig, sondern zugleich für „absolut wichtig“. Schließlich könne man derzeit präventiv rein gar nichts bei Trinkgelagen unternehmen. „Im Moment haben wir keine Handhabe. Erst wenn es zum Exzess kommt, können wir einen Platzverweis aussprechen.“

Die Biberacher Polizei teilte auf Anfrage der SZ mit, dass sie es grundsätzlich für richtig hält, dass die Möglichkeit eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen durch Kommunen gesetzlich geregelt wird. „Damit kann dem Alkoholmissbrauch an städtischen Brennpunkten besser entgegengewirkt werden als bisher“, sagt Pressesprecher Helmut Stuhler.

Nach dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen wäre dies ein weiterer Schritt, um besonders Jugendliche vor den Gefahren des Alkohols zu schützen, erklärt die Polizei. Im Kreis Biberach hat die Polizei nach eigener Aussage bereits gute Erfahrungen gemacht. So gab es in Riedlingen am letzten Schultag ein zeitlich befristetes und örtlich begrenztes Alkoholverbot, nachdem es in den Vorjahren zu entsprechenden Auswüchsen gekommen war.

(Erschienen: 11.08.2010 15:50)

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