Stadtnachrichten Biberach
„Finde es wichtig, dass die Hygienedebatte in Gang kommt“
Von unserem Redakteur Gerd Mägerle
Hygienepläne, wie sie in der Kreisklinik aufgestellt werden, basieren auf Richtlinien, die das Robert-Koch-Institut herausgibt. „Es gibt deutschlandweit ein gültiges Infektionsschutzgesetz. Dieses verpflichtet zur Erstellung von Hygieneplänen. Die Grundlage zur Erstellung solcher Hygienepläne ist die Richtlinie des Robert-Koch-Institutes. Richtlinien haben vom Prinzip her Empfehlungscharakter und lassen immer einen gewissen Spielraum zu“, sagt der Biberacher Arzt. Deshalb hält Dr. Brummer die momentane Diskussion um strengere Vorschriften auch nicht für überzogen und würde bundeseinheitliche Gesetze befürworten: „Das würde es für alle einfacher machen, und es gäbe auch keinen Diskussionsspielraum mehr.“
Einen Fall wie den in Mainz könne es aber an der Biberacher Kreisklinik nicht geben. „Wir versorgen bei uns keine Frühgeburten, und sobald bei einem Neugeborenen eine Infusion gelegt werden muss, verlegen wir es in die Kinderkliniken nach Memmingen oder Ulm“, sagt Dr. Brummer.
Mainz rüttelt wach
Dass den Infusionen anderer Klinikpatienten ein weiteres Medikament beigemischt wird, sei hingegen Klinikstandard. „Wie das zu geschehen hat, regelt der Hygieneplan“, sagt Dr. Brummer. Natürlich seien er und seine Kollegen durch die Vorgänge in Mainz wachgerüttelt worden: Da hinterfragt man sein eigenes Tun.“ Was in Mainz vorgefallen sei, sehe für ihn nach einem systematischen Fehler aus.
40 000 sterben an Infektion
Rund 40 000 Patienten sterben, Schätzungen zufolge, an Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zuziehen. „Studien haben gezeigt, dass man durch verstärkte Hygienemaßnahmen, diese Zahl um ein Drittel reduzieren könnte“, sagt Dr. Brummer. Aus seiner Sicht sei es wichtig, den Fokus stärker auf scheinbar so banale Dinge wie das richtige Desinfizieren der Hände zu legen.
(Erschienen: 26.08.2010 17:55)
Von unserem Redakteur Gerd Mägerle
Hygienepläne, wie sie in der Kreisklinik aufgestellt werden, basieren auf Richtlinien, die das Robert-Koch-Institut herausgibt. „Es gibt deutschlandweit ein gültiges Infektionsschutzgesetz. Dieses verpflichtet zur Erstellung von Hygieneplänen. Die Grundlage zur Erstellung solcher Hygienepläne ist die Richtlinie des Robert-Koch-Institutes. Richtlinien haben vom Prinzip her Empfehlungscharakter und lassen immer einen gewissen Spielraum zu“, sagt der Biberacher Arzt. Deshalb hält Dr. Brummer die momentane Diskussion um strengere Vorschriften auch nicht für überzogen und würde bundeseinheitliche Gesetze befürworten: „Das würde es für alle einfacher machen, und es gäbe auch keinen Diskussionsspielraum mehr.“
Einen Fall wie den in Mainz könne es aber an der Biberacher Kreisklinik nicht geben. „Wir versorgen bei uns keine Frühgeburten, und sobald bei einem Neugeborenen eine Infusion gelegt werden muss, verlegen wir es in die Kinderkliniken nach Memmingen oder Ulm“, sagt Dr. Brummer.
Mainz rüttelt wach
Dass den Infusionen anderer Klinikpatienten ein weiteres Medikament beigemischt wird, sei hingegen Klinikstandard. „Wie das zu geschehen hat, regelt der Hygieneplan“, sagt Dr. Brummer. Natürlich seien er und seine Kollegen durch die Vorgänge in Mainz wachgerüttelt worden: Da hinterfragt man sein eigenes Tun.“ Was in Mainz vorgefallen sei, sehe für ihn nach einem systematischen Fehler aus.
40 000 sterben an Infektion
Rund 40 000 Patienten sterben, Schätzungen zufolge, an Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zuziehen. „Studien haben gezeigt, dass man durch verstärkte Hygienemaßnahmen, diese Zahl um ein Drittel reduzieren könnte“, sagt Dr. Brummer. Aus seiner Sicht sei es wichtig, den Fokus stärker auf scheinbar so banale Dinge wie das richtige Desinfizieren der Hände zu legen.
(Erschienen: 26.08.2010 17:55)





































