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Messerangriff

Sechseinhalb Jahre Haft für Messerangriff auf Schwiegermutter

Bayern / Lesedauer: 2 min

Gericht wertet Tat nicht als versuchten Mord – Angeklagter äußert Bedauern
Veröffentlicht:25.08.2016, 20:12

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Wegen eines Messerangriffs auf seine Schwiegermutter ist ein 29-Jähriger in Memmingen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht verhängte die Strafe am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung. Von einer „fürchterlichen Bluttat“ und einem „brutalen Vorgehen“ sprach die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsverkündung.

Der Notruf des Angeklagten unmittelbar nach der Tat im Haus der Schwiegereltern in Ellzee (Landkreis Günzburg) habe aber das Leben der damals 54-jährigen Frau gerettet, stellte das Gericht fest. Damit sei er strafbefreiend vom versuchten Mord zurückgetreten. Deswegen war der Mann von der Staatsanwaltschaft ursprünglich angeklagt worden.

Nach Auffassung der Strafkammer war die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Schwiegermutter von Anfang an konfliktbehaftet. „Er hat sich über Jahre hinweg in den Hass auf seine Schwiegermutter reingesteigert und sie später für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht“, sagte die Richterin.

Kurz vor dem Angriff im Oktober war es zu einem Streit zwischen den jungen Eheleuten gekommen. Die Frau des Angeklagten hatte danach die gemeinsame Wohnung in Blaustein bei Ulm verlassen und war mit den beiden Kindern – damals eineinhalb und drei Jahre alt – zu ihren Eltern gegangen.

Dort tauchte der Angeklagte noch am gleichen Tag auf, um seine Kinder nach Hause zu holen. „Weil er mit Widerstand rechnete, hatte er ein Messer dabei“, sagte die Richterin. Als sich seine Schwiegermutter ihm in den Weg stellte, die Mädchen von ihm wegzog und und nicht weglassen wollte, sei er völlig ausgerastet. Mehrmals rammte der Angeklagte der „verhassten Schwiegermutter“ das Messer in den Oberkörper. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und musste fünfmal operiert werden.

Erster Prozess war geplatzt

Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat gestanden und sich in seinem Schlusswort bei seiner Schwiegermutter entschuldigt: „Es tut mir unfassbar leid, was ich getan habe. Ich wünschte, es wäre nie geschehen.“ Der 29-Jährige musste sich zum zweiten Mal für die Tat vor Gericht verantworten. Im Juni war der Prozess wegen Befangenheit einer Schöffin geplatzt, die Kontakt zum Umfeld des Opfers hatte.

Im Strafmaß lag das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt, die Verteidigung vier Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.