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Prozess gegen Felbinger wohl nicht mehr 2017

Bayern / Lesedauer: 1 min

Prozess gegen Felbinger wohl nicht mehr 2017
Veröffentlicht:20.10.2017, 19:21

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Der Strafprozess gegen den mittlerweile fraktionslosen unterfränkischen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger wird wohl in diesem Jahr nicht mehr starten können. „Ein Termin ist noch nicht bestimmt“, sagte ein Sprecher der Münchener Justizpressestelle am Freitag auf Anfrage.

Vor ziemlich genau einem Jahr hatte der Landtag durch die Aufhebung der Immunität des ehemaligen Freie-Wähler-Parlamentariers den Weg für das Strafverfahren frei gemacht. Seit Bekanntwerden der Affäre im November 2015 sind inzwischen schon fast zwei Jahre vergangen.

Felbinger wird vorgeworfen, etwa 56 000 Euro der ihm als Abgeordneten zustehenden Mitarbeiterpauschale zweckentfremdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als gewerbsmäßigen Betrug und hat bereits im vergangenen April Anklage zu einer Strafkammer am Landgericht München I erhoben. Über die Zulassung der Anklage hat das Gericht noch nicht entschieden.

Dass der Prozess voraussichtlich erst im Landtagswahljahr 2018 verhandelt wird, ruft Ärger bei den Freien Wählern hervor. Sie vermuten hinter der schleppenden Behandlung des Falles durch die Justiz politische Ränkespiele mit dem Ziel, der Partei im Wahljahr zu schaden. Niemand habe erwartet, dass die Justiz so lange benötige, hatte Freie-Wähler-Vorsitzender Hubert Aiwanger wiederholt kritisiert.

In Münchener Justizkreisen wiederum hat man kein Verständnis für Aiwangers Schelte. Die Strafgerichte seien hoch belastet und die Verfahrensdauer im Falle Felbinger keineswegs ungewöhnlich.