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Integrationsgesetz

Außergewöhnliches Spektakel im Landtag

Bayern / Lesedauer: 1 min

Außergewöhnliches Spektakel im Landtag
Veröffentlicht:08.12.2016, 19:14

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Sachlich war es sicher nicht erforderlich, eine ganze Nacht über das bayerische Integrationsgesetz zu diskutieren. Und zweifellos war die „Filibuster“-Aktion von SPD und Grünen in erster Linie als Demonstration und Medienspektakel gedacht. Die CSU war verständlicherweise nicht amüsiert.

Angesichts einer absoluten Mehrheit im Landtag, wie es sie nur noch in Bayern gibt, ist die Opposition weitgehend machtlos. Man sollte ihr daher zugestehen, in außergewöhnlichen Situationen auch einmal zu außergewöhnlichen Mitteln zu greifen. Und das Integrationsgesetz könnte, so SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher, tatsächlich „das zentrale Gesetzeswerk der Legislaturperiode“ sein.

Würde man dieses Spektakel zu häufig praktizieren, würde es sich abnutzen und die Politikverdrossenheit steigern. Die letzte Aktion dieser Art liegt aber schon fast zwölf Jahre zurück. Zu ausgewählten Anlässen sollte man es der bayerischen Landtagsopposition so alle zehn Jahre schon einmal gönnen, die Mehrheitspartei auf diese Weise zu ärgern. Zu mehr reicht es ohnehin nicht, denn das Endergebnis steht fest.

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