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Landgericht

Acht Jahre Haft nach tödlichem Streit

Bayern / Lesedauer: 2 min

Acht Jahre Haft nach tödlichem Streit
Veröffentlicht:11.02.2016, 15:27

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Ein Jahr nach einem tödlichen Streit unter Betrunkenen hat das Landgericht Memmingen einen 23-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Mann war wegen Totschlags angeklagt, die Kammer entschied auf Körperverletzung mit Todesfolge. Mit zahlreichen Schlägen und Tritten hatte er in einer Gemeinschaftsunterkunft für sozial Schwache einen 30 Jahre alten Bewohner so schwer verletzt, dass dieser noch am Tatort starb. „Das war ein Gewaltexzess. Er ist vor Wut völlig ausgerastet“, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag in ihrer Urteilsbegründung.

Das Gericht ordnete für den 23-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Den 51 Jahre alten Mitangeklagten sprach es frei. Die Spurenlage beweise eindeutig, dass allein der Jüngere für den Tod des Opfers verantwortlich sei, sagte die Richterin. Zwar habe der 51-Jährige geholfen, Spuren zu beseitigen. Aufgrund seiner schweren Alkoholerkrankung sei er jedoch nicht schuldfähig und habe letztlich gar nicht verstanden, was er macht. Alle drei Männer waren zur Tatzeit mit drei bis fünf Promille erheblich betrunken.

Im Januar 2015 war es in der Unterkunft in Memmingen zu einem Streit zwischen den 23 und 30 Jahre alten Männern gekommen. Das spätere Opfer hatte die Mutter des Jüngeren beleidigt, woraufhin dieser zuschlug. „Er wollte ihm eine heftige Abreibung verpassen. Das ist dann tödlich eskaliert“, sagte die Richterin.

Nach dem brutalen Angriff hatte der Angeklagte sein Opfer zunächst in dessen Wohnung zurückgelassen. Später kehrte er mit dem 51-Jährigen, der ebenfalls in der Unterkunft lebte, an den Tatort zurück, um Blutspuren zu beseitigen und die blutverschmierte Leiche zu waschen. Um den Eindruck zu erwecken, dass der 30-Jährige an einer Überdosis Drogen gestorben ist, deponierten die Männer zudem ein Fixerbesteck.