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Zebrastreifen
Wussten Sie schon ...
Baden-Württemberg / Lesedauer: 1 min
Wussten Sie schon ...
… dass eine Radfahrergruppe von mindestens 15 Personen als Fahrzeug gilt. Wenn die ersten in eine Kreuzung eingefahren sind, müssen die restlichen Radler folgen, auch wenn die Ampel in der Zwischenzeit auf „Rot“ umspringt?
… dass man beim Radfahren Musik hören darf, solange die Lautstärke das Hörvermögen nicht beeinträchtigt.