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Sensible Polizeidaten auf geklautem Beamtenlaptop

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Karlsruher Polizei findet Rechner nach zwei Tagen bei Autoknackern – Innenministerium schließt Datenklau aus
Veröffentlicht:18.09.2014, 18:33

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Das „Fehlverhalten“ eines Beamten der Karlsruher Polizei bereitet Innenminister Reinhold Gall Ärger. Aus dessen Privatwagen wurde am 26. August in den Abendstunden ein Laptop gestohlen, auf dem sich auch hochsensible Daten befunden haben sollen. Am 28. August aber befand sich das Stück wieder im Besitz der Polizei. Nachdem wieder in Karlsruhe in der Nähe zum ersten Tatort ein Auto aufgebrochen worden war, hatte die Polizei zwei Verdächtige gestellt. In einer Wohnung wurde dann unter anderem auch der verschwundene Rechner gefunden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte den Vorgang am Donnerstag gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“. Insgesamt werde gegen drei männliche Beschuldigte im Alter von 19, 21 und 34 Jahren ermittelt. Gegen die beiden älteren sei Untersuchungshaft angeordnet worden. Keine Aussagen gab es dazu, ob dem Trio auch weitere Autoaufbrüche nachgewiesen werden können.

Glück im Unglück? Ein Sprecher Reinhold Galls beteuerte am Donnerstag, es seien keine Daten von dem Laptop kopiert oder heruntergeladen worden: „Es gab keinen Zugriff.“ Das hätten die IT-Experten der Polizei festgestellt. Das Ministerium will zwar die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Karlsruhe abwarten. Es geht aber davon aus, dass die Verdächtigen nicht gezielt diesen Computer entwenden wollten. Der zweite Autoaufbruch deute eher darauf hin, dass generell nach Wertsachen gesucht worden sei.

Der CDU-Opposition reicht diese Darstellung aber nicht. Im Gegenteil. Der Polizeiexperte der Fraktion, Thomas Blenke, fordert von Gall nicht nur eine „voll umfängliche parlamentarische Aufklärung“. Er erwarte vom Innenminister schon bis zur Sitzung des Innenausschusses des Landtags am 24.September einen Sonderbericht. „Dabei wollen wir das Ausmaß der Panne geklärt und die Frage beantwortet haben, ob die unsichere Aufbewahrung sensibler Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Polizeireform steht.“

Den Verdacht, die Polizeireform sei die Ursache für den theoretisch möglichen Datenklau, weist das Innenministerium scharf zurück. Mittlerweile klärt vielmehr die Dienststelle des Beamten, ob dieser gegen interne Vorschriften im Umgang mit wichtigen Inforationen verstoßen hat. So schreibt unter anderem eine verbindliche Dienstanweisung „Verschlüsselung“ des Landeskriminalamtes vor, dass Daten auf mobilen Datenträgern vom Anwender grundsätzlich verschlüsselt sein müssen.

Angeblich sollen auf dem Rechner auch Einsatzpläne der Polizei für Überfälle, Anschläge oder Einbrüche in besonders gefährdete Objekte gespeichert gewesen sein.