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Lucha: Geflüchtete wollen „schaffa“

Baden-Württemberg / Lesedauer: 5 min

Die Südwest-Grünen wollen es geflüchteten Menschen erleichtern, in Deutschland zu bleiben. Notfalls will Integrationsminister Manfred Lucha eine Regelung fürs Land schaffen. 
Veröffentlicht:04.12.2017, 18:56

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Die Südwest-Grünen wollen es geflüchteten Menschen erleichtern, in Deutschland zu bleiben. Über einen entsprechenden Leitantrag stimmt die Landespartei beim Parteitag am Wochenende in Heidenheim ab. Wenn der Bund keine entsprechende Regelung trifft, will Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) notfalls eine Regelung fürs Land schaffen. Das erklärten er und Grünen-Vorsitzender Oliver Hildenbrand im Gespräch mit Kara Ballarin.

Mit Ihrem Leitantrag „Integration schafft Zusammenhalt“ fordern Sie eine Ausweitung der Duldung geflüchteter Menschen. Warum?

Lucha: Unser Aufenthaltsgesetz sagt: Selbst Beschäftigung verleiht keinen Aufenthaltsstatus. Das müssen wir jetzt ändern und die rechtlichen Bedingungen der faktischen Lage anpassen. Das schwäbische Mantra heißt „schaffa“ und viele Geflüchtete wollen genau das. Wenn wir den Menschen, die unter anderem 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, jetzt eine klare Arbeitsperspektive bieten, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe.

Wie konkret?

Hildenbrand: Für die Integration in Ausbildung und Arbeit muss die 3+2-Regelung weiterentwickelt werden. Diese garantiert Menschen den Aufenthalt während einer dreijährigen Ausbildung und noch zwei Jahre danach. Die Regelung muss ausgeweitet werden, damit sie auch Menschen erfasst, die lediglich eine einjährige Ausbildung beispielsweise zur Pflegehelferin machen oder die vor ihrer Berufsausbildung eine Einstiegsqualifizierung absolvieren müssen.

Sie, Herr Lucha, haben so eine Regelung bei der Integrationsministerkonferenz im März in Friedrichshafen mit ihren Amtskollegen gefordert. Der Bund ist aber nicht aktiv geworden. Und jetzt?

Lucha: Im Idealfall regelt das der Bund. Notfalls müssen wir aber auch miteinander im Land ausloten, was wir machen können. Ich strebe an, dass wir wenigstens befristet über eine Verordnung des Landes eine Aufenthaltsmöglichkeit schaffen. Darüber müssen wir im Kabinett reden.

Sie wollen auch die Bleiberechtsregelung ändern. Wie?

Hildenbrand: Für ein Bleiberecht müssen Geflüchtete bislang acht Jahre hier leben. Mit Blick auf die 3+2-Regelung: Drei plus zwei ergibt fünf, nicht acht. Deshalb wollen wir diese Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre herabsetzen. Die Altersgrenze für junge Geflüchtete, die nur vier Jahre hier gelebt haben müssen, wollen wir von 21 auf 27 Jahre heraufsetzen. Wer lange hier lebt und gut integriert ist, soll nicht abgeschoben werden. Das ist im Interesse der Flüchtlinge, der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft.

Heißt mehr fördern auch mehr fordern? Unterstützen Sie etwa die Überlegungen von Kultusministerin Susanne Eisenmann, Kindern vor der Schule verpflichtende Sprachkurse zu verordnen?

Lucha: Wenn man etwas beschließt, muss man es auch durchsetzen können. Kein Kind wird mit der Polizei abgeholt. Allerdings bin ich mit der Kollegin Eisenmann einer Meinung, dass wir Instrumente wie Elterngespräche, Diagnostik und Therapien, die gemeinsam mit der Jugendhilfe konzipiert und umgesetzt werden, ausbauen müssen. Dann braucht es auch keinen Zwang.

Gesetzlich stehen Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung der Kreise sieben Quadratmeter Wohnraum zu. Der Städtetag will, dass die Regelung für noch ein Jahr ausgesetzt bleibt und pocht weiter auf viereinhalb Meter. Was sagen Sie?

Lucha: Wenn wir in der Praxis sehen, dass vorläufige Unterkünfte geschlossen und zusammengelegt werden, dann ist die Umsetzung der Sieben-Quadratmeter-Regel derzeit nicht die größte Herausforderung. Die steckt vielmehr in der Anschlussunterbringung – in den Städten und Gemeinden. Langfristig wollen wir sowieso ein zweistufiges System erreichen. Menschen mit Bleibeperspektive sollen direkt in die Anschlussunterbringung. Diejenigen ohne Perspektive sollen in der Erstunterkunft des Landes bleiben. Die vorläufige Unterbringen der Kreise entfiele.

Hildenbrand: Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Der Appell des Städtetags bleibt zwar gewiss nicht ungehört, aber das Flüchtlingsaufnahmegesetz ist beschlossen – und es gilt.

Damit die Integration in den Gemeinden und Städten klappt, haben Sie mit den Kommunen den Pakt für Integration geschmiedet. Können Sie sagen, wie viele der 1000 Stellen für Integrationsmanager besetzt sind?

Lucha: Das läuft jetzt erst an, Zahlen kann ich noch nicht nennen. Ich gehe aber davon aus, dass wir im nächsten Vierteljahr die Stellen besetzt haben.

Aus den Kommunen gibt es kritische Stimmen, die sagen, qualifiziertes Personal sei bei den Zwei-Jahres-Verträgen schwer zu finden. Können Sie eine Perspektive bieten?

Lucha: Nach einem Jahr, also Ende 2018, werden wir schauen, wie unser Case-Manager-Ansatz ankommt. Dann werden wir auch mit dem Bund verhandeln. Als überzeugter Sozialarbeiter kann ich Ihnen sagen: Es gibt in der Sozialarbeit ein Anfang und ein Ende. Die Geflüchteten sollen ja in unseren Regelsystemen der Beratung ankommen.

Hildenbrand: Aus grüner Sicht ist der Pakt für Integration mit den Kommunen eines der ganz großen Erfolgsprojekte der grün-schwarzen Regierung. Damit setzt Baden-Württemberg bundesweit Standards.

Es gibt Gruppen krimineller minderjähriger Flüchtlinge, nun akut in Mannheim, denen Behörden und Hilfseinrichtungen nicht Herr werden. Was muss geschehen?

Lucha: Eine Verteilung der Jugendlichen auf Einrichtungen auch in anderen Bundesländern wäre eine Möglichkeit des Jugendamts Mannheim, die Rädelsführer zu trennen. Der erste Ansatz ist aber der polizeiliche. Man muss ihnen zum Beispiel die strafrechtliche Konsequenz vorhalten. Und sie müssen verstehen: Jugend schützt nicht vor Abschiebung. Wir lassen die Stadt Mannheim aber nicht allein und bieten unsere fachliche Hilfe an.

Bekommen die fünf Trauma-Zentren im Land wegen der hohen Zahl an Flüchtlingen mehr Geld aus dem Doppelhaushalt für 2018/2019?

Lucha: Wir haben die Gelder gegenüber 2017 um jeweils 200 000 Euro auf 950 000 Euro pro Jahr erhöht.