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Volksantrag

Landtag soll zu CETA Farbe bekennen

Baden-Württemberg / Lesedauer: 3 min

Erster Volksantrag im Südwesten richtet sich gegen umstrittenes Freihandelsabkommen
Veröffentlicht:01.07.2016, 18:35

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Guido Klamt ist Landesvorsitzender der ÖDP . Als solcher will er sich am Freitag in Stuttgart aber nicht verstanden wissen, sondern als Speerspitze eines viel breiteren Bündnisses, das er anstrebt. Mit diesem will er gegen das Freihandelsabkommen CETA kämpfen. Die Waffe seiner Wahl ist hierfür ein Volksantrag, den er am Freitag gestartet hat.

Doch was bringt ein Volksantrag auf Landesebene, wenn EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker am Dienstag erklärte, dass die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten gar nicht in die Entscheidung über CETA eingebunden werden sollen? Klamts Antwort: Die Landtagsabgeordneten sollen sich eindeutig positionieren.

Da dies der erste Volksantrag im Land ist, habe es klärende Gespräche mit der Landtagsverwaltung bedurft, berichtet Klamt. Diese nimmt den Antrag entgegen, „auch für die ist alles neu“. Seine Motivation: Klamt sieht die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) als „undemokratisch“ an. Im Wortlaut fordert der Volksantrag den Landtag dazu auf, sich gegen CETA auszusprechen und das Abkommen im Bundesrat abzulehnen.

Klamt geht es aber vielmehr darum, dass die Abgeordneten Farbe bekennen – für oder gegen CETA. Die entsprechenden Passagen im grün-schwarzen Koalitionsvertrag seien nicht aussagekräftig genug. In der entsprechenden Passage auf Seite 17 heißt es, dass die Regierung ihre Zustimmung zu derlei Abkommen von diversen Kriterien wie Verbraucher- und Umweltschutz abhängig mache und auf ein Recht auf – beispielsweise kommunale – Regulierung poche.

Klamt reicht das nicht. Er will ein Bekenntnis gegen CETA. Warum, das erklärt auch der ehemalige ÖDP-Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete Klaus Buchner . Die vorgesehenen Schiedgerichtshöfe seien keine Gerichte in unserem Sinne, sagt er etwa. „Nicht der Schaden, sondern der entgangene Gewinn soll kompensiert werden.“ Wie so etwas laufen kann, sehe man am Beispiel von Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern 2012 hat die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht auf 4,7 Milliarden Euro verklagt. Das entspreche der Summe, die Vattenfall entgeht, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und zwei Kraftwerke des Konzerns stillgelegt hat. Den deutschen Kernkraftwerkbetreibern steht solch eine Klagemöglichkeit nicht zu. Buchner kritisiert: „Die Richter sind nicht unabhängig“, das Verfahren zudem nicht transparent.

In Bayern ist die ÖDP bekannt dafür, direktdemokratische Elemente zu nutzen. Am bekanntesten ist das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz, das 2010 zu einem Volksentscheid führte. Das aktuelle Volksbegehren gegen CETA in Bayern, an dem auch die ÖDP beteiligt ist, sei für ihn Vorbild, erklärt Klamt. Noch, betont er, habe er keinen der großen Interessenverbände ins Boot holen können, doch er erfährt Unterstützung von kleineren wie dem Verein Pro Rauchfrei oder Schüler für Tiere. Die Aktion werde ausschließlich über private Spenden finanziert. Das Ziel: Bis zum Frühsommer 2017 sollen 40000 Unterschriften gesammelt sein. Der Landtag soll den Antrag nämlich noch vor der Bundestagswahl im September behandeln.

Hintergrund: Neues Instrument direkter Demokratie

Der Volksantrag zu CETA ist der erste in der Geschichte des Südwestens. Dieses Instrument direkter Demokratie ist gerade einmal ein halbes Jahr alt. Seine Einführung gehörte zu einem Bündel an Neuerungen, für die die baden-württembergische Landesverfassung geändert werden musste. Der Änderung war in der vergangenen Legislaturperiode ein langes Ringen zwischen den damals vier Fraktionen CDU, Grüne, SPD und FDP vorausgegangen. Schließlich braucht es für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Die Stärkung der direkten Demokratie war als Ziel im Koalitionsvertrag von Grün-Rot 2011 verankert. Im November vergangenen Jahres schließlich passierten die Verfassungsänderungen den Landtag. Dadurch wurden unter anderem die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt. Neu hinzu kam der Volksantrag. Wenn 0,5 Prozent der Wahlberechtigten – etwa 38 000 Bürger – einen Volksantrag unterstützen, zwingen sie den Landtag, sich mit einem Thema zu beschäftigen. (kab)

Mehr Infos zum CETA-Volksantrag: www.volksantrag-badenw ürttemberg.de