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Rechtsstreit

Kreis muss nicht für Schülerbeförderung zahlen

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Sigmaringer Verwaltungsgericht weist Klage ab – Sprecher der Initiative kündigt Berufung an
Veröffentlicht:21.07.2017, 20:54

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Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Streit um Schülerbeförderungskosten die Klage eines Vaters aus Rottenburg abgewiesen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der von einer Elterninitiative unterstützte Mann hatte gegen den Landkreis Tübingen in Vertretung des Landes geklagt. Er wollte erreichen, dass der Kreis die vollständigen Schulbeförderungskosten seines Sohnes erstattet, da die bisher nur anteilige Erstattung aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter wiesen die Klage ab – warum genau, ist allerdings noch nicht bekannt: Die Urteilsbegründung liege derzeit noch nicht vor, sagte Gerichtssprecher Otto-Paul Bitzer.

Der Sprecher der Initiative Eltern für Elternrechte in Baden Württemberg, die die Klage unterstützt, möchte trotz der Niederlage nicht aufgeben: „Wir warten auf die Urteilsbegründung und gehen dann voraussichtlich in Berufung“, sagte Stephan Ertle , der auch dem Landeselternbeirat angehört. In einem Rechtsgutachten, das die Initiative um Ertle in Auftrag gegeben hatte, kommt eine Stuttgarter Kanzlei zu der Auffassung, dass die derzeitige Praxis negative Auswirkungen auf die Wahl von Ort und Art der Schule habe. Ihrer Ansicht handle es sich bei den Kosten zur Schülerbeförderung um ein „verkapptes Schulgeld“, das die Chancen auf den freien Zugang zur Bildung schmälere.

Internationales Recht nicht ableitbar auf Einzelfall

Das Sigmaringer Verwaltungsgericht habe sich bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor allem mit der Frage beschäftigt, ob ein Einzelner aus einem völkerrechtlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten könne, sagte der Sprecher weiter. Denn die Bundesregierung habe in der Vergangenheit einen internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeschlossen, auf den sich auch der Kläger berufen habe. Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages sei es, Bildung unentgeltlich und für jedermann zugänglich zu machen, so der Gerichtssprecher. Der Kläger sei der Ansicht, dass auch die Landesverfassung von Baden-Württemberg davon betroffen sei, wenn die Bundesregierung sich zu diesem Ziel verpflichtet habe.

Der Auffassung des Gerichts, dass dieses internationale Recht nicht unbedingt ableitbar sei auf diesen Einzelfall, widerspricht der Sprecher der Elterninitiative: „Die Begründung – wir haben zwar ein internationales Recht, aber da darf keiner etwas mit anfangen – leuchtet mir nicht ein.“

Die Initiative Eltern für Elternrechte hatte mit der Klage eigentlich einen Präzedenzfall schaffen wollen. Demnach belasten die Kosten für Schülerfahrkarten Familien mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr.

Die Verhandlung vor dem Gericht war von einer Kundgebung begleitet worden: Rund 50 Eltern demonstrierten in Sigmaringen für eine kostenlose Schülerbeförderung.