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Unwissenheit

„Viele Schwarzsammler setzen auf die Unwissenheit“

Wangen / Lesedauer: 2 min

„Viele Schwarzsammler setzen auf die Unwissenheit“
Veröffentlicht:15.01.2013, 19:25

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Wie kann es sein, dass eine zwielichtige Organisation wie die „Babynotfallhilfe e.V. Familienhilfe Dortmund“ (BNH) monatelang und höchstwahrscheinlich illegal ihre Altkleidercontainer in Wangen aufstellen kann, und niemand unternimmt etwas dagegen, obwohl bereits im vergangenen Oktober erste Hinweise vorlagen (die SZ berichtete)? Die Antwort hängt auch damit zusammen, wie konsequent in der jeweiligen Region gegen solche Umtriebe vorgegangen wird.

„Momentan ist es wirklich schlimm“, sagt Christian Denning von der Ulmer Firma Glaeser, die in Wangen insgesamt fünf ihrer sogenannten „Faircollect“-Altkleidercontainer stehen hat und deren hiesiger Partner die Wohltätigkeitsaktion Radio-7-Drachenkinder ist. „Weil derzeit viele undurchsichtige Organisationen Container aufstellen, geht die Rechnung für gewerbliche und caritative Sammler bald nicht mehr auf.“ Anfahrt und Leerung seien teilweise ineffizient, weil durch die illegalen Anbieter die Kleidermengen in den eigenen Containern zu gering seien.

Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das seit Juni 2012 in Kraft ist, müssen alle Organisationen ihre Sammlung beim zuständigen Landkreis anzeigen. „Seriöse Betriebe wie wir haben das getan“, so Denning. Zwielichtige Organisationen würden ihre Container jedoch oft ungefragt an Stellen platzieren, wo sich vielleicht niemand zuständig fühle, und das so lange machen, bis sich jemand meldet.

Auf SZ-Anfrage teilte das Landratsamt gestern mit, dass das Anzeigeverfahren „nach Paragraf 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz erst angelaufen“ sei. Das Landratsamt als untere Abfallbehörde genehmigt nach Rücksprache mit den Kommunen die Aufstellung der Container. „Wenn von einem Landkreis oder einer Stadt zu wenig gegen illegale Sammler vorgegangen wird, dann zahlen die seriösen Betriebe eben die Miete fürs Aufstellen der Container – für eine Leistung, die wegen der geringen Mengen letztlich nicht erbracht wird“, sagt Christian Denning. Das Landratsamt könne hier auch Strafen verhängen. Der benachbarte Kreis Biberach hat jetzt beispielsweise ein Verwaltungsverfahren gegen eine Firma eingeleitet. Vom Landkreis Ravensburg heißt es hingegen, dass man sich derzeit „in der Abstimmung“ befinde.

Laut Denning würden viele Schwarzsammler auch auf die Unwissenheit in den Kommunen setzen. So sei das Aufstellen von Containern auf Privatgrund kein Freibrief. „Der Eigentümer oder die Stadt kann dem illegalen Aufsteller eine Frist setzen, in der der Container entfernt werden muss“, so Denning. In Leutkirch ist das schon längst passiert: Die Container sind kurz nach den ersten Hinweisen verschwunden. Seit gestern übrigens auch in Wangen – nach immerhin dreimonatiger Standzeit.