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Dachboden

Wenn Leutkirchs Fahnen wehen

Leutkirch / Lesedauer: 3 min

Das Bundesministerium schreibt oftmals vor, welche Flaggen am Rathaus gehisst werden müssen
Veröffentlicht:13.03.2014, 18:25

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Ganz oben, auf dem Dachboden des Leutkircher Rathauses sind sie untergebracht. Sortiert nach Größen und Arten lagern sie in einem kleinen Raum im hinteren Bereich: Die etwa 30 Fahnen, die an bestimmten Tagen am Leutkircher Rathaus wehen.

Neben der Bundesflagge werden dort auch die Europaflagge, die Landesflagge, die Stadtfahne, die Tibetflagge sowie die französische und die italienische Fahne aufbewahrt. An langen Wäscheleinen trocknen die feuchten Exemplare. Sie alle werden zu verschiedenen Anlässen gehisst.

Zum Beispiel am Tag der Solidarität für das tibetische Volk oder, wenn die Leutkircher Partnerstädte im Mittelpunkt stehen. „Die Fahnen schaffen sich die Kommunen selbst an“, sagt Brita Dziubany von der Stadt. Wann die Flaggen gehisst werden müssen, schreibt unter anderem die Bundesregierung vor.

Fahne auf halbmast

So muss beispielsweise am Tag der Arbeit, am Europatag und am Tag der Deutschen Einheit die Bundesflagge aufgehängt werden. Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag muss sie auf halbmast hängen. „Bei besonderen Anlässen wie dem Tod eines ausländischen Staatsoberhaupts, kann es sein, dass das Bundesministerium des Inneren Trauerbeflaggung anordnet – dann müssen wir das auch machen“, so Dziubany weiter.

Die Leutkircher Stadtfahne weht bei besonderen Anlässen der Stadt, wie dem Kinderfest. „Da hängen wir dann unsere Fahne mit Wappen raus“, sagt Dziubany. Denn die Flaggen gebe es jeweils mit und ohne Wappen. „Die mit Wappen darf nur die Stadt raushängen, denn die hat die Wappenhoheit“, so Dziubany weiter.

Die normale Stadtfahne ohne Wappen dürfe jeder Bürger hissen. Etwa fünf Jahre hängt die Leutkircher Fahne am langen Holzmasten aus dem Dachbodenfenster des Leutkircher Rathauses, bis sie so verbleicht ist, dass sie ausgetauscht werden muss. Dann wird sie – wie die anderen Flaggen auch – noch ein paar Jahre aufgehoben und anschließend vernichtet.

Ortschaften werden auch versorgt

„Wir beschaffen uns regelmäßig neue Fahnen, da auch die Ortschaften versorgt werden müssen“, sagt Dziubany. Der Kauf der jeweiligen Flaggen werde aber auf die Jahre verteilt. „So dass wir nicht alle auf einmal ordern müssen“, fährt sie fort. Gehisst werden sollen die Flaggen laut Bundesregierung bei Tagesanbruch, aber nicht vor 7 Uhr, und enden soll die Beflaggung bei Sonnenuntergang.

„Da können die Vorgaben aber auch, je nach Anlass und Sonderbeflaggung, variieren“, so Dziubany weiter. „Denn die Fahnen hängen draußen, damit sie von den Bürgern wahrgenommen werden.“

In Leutkirch übrigens ist Hausmeister Markus Martin für das Pflegen und Hissen der Fahnen verantwortlich. Früh morgens steigt er bei Bedarf auf den Dachboden des Rathauses, bestückt den Masten mit dem richtigen Exemplar und schiebt ihn zum kleinen Dachbodenfenster raus. So auch bei seinem nächsten, sicher von der Bundesregierung vorgeschriebener Termin: dem Tag der Arbeit am 1. Mai.