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Zehntausende Kinder hoffen auf mehr Hartz-IV-Geld

Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig.
Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig.

Karlsruhe / dpa Zehntausende Kinder aus Hartz-IV-Familien im Südwesten können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine höhere Förderung durch den Staat hoffen. Die Bundesregierung muss die Hartz-IV-Regelsätze für sie ebenso neu berechnen wie die Bezüge für Erwachsene. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschieden die Richter in Karlsruhe.

Obwohl damit eine der größten Sozialreformen der Nachkriegsgeschichte in wichtigen Teilen geändert werden muss, begrüßten die Parteien in Baden-Württemberg das Urteil einhellig. Sozialverbände nahmen die Entscheidung mit Genugtuung auf.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagte Sozialministerin Monika Stolz (CDU). Zwar sei nun die Bundesregierung in der Pflicht. Die Länder seien aber bereit, mitzuarbeiten. Auf das Land kommen nach Angaben des Sozialministeriums keine größeren Kosten zu. Höhere Regelsätze müsse der Bund tragen. Hartz IV und die nun gekippte Berechnungsbasis waren von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden. In Baden-Württemberg leben nach Stolz' Angaben mehr als 135 600 Kinder unter 15 Jahren in Familien, die den Hartz-IV- Regelsatz erhalten (September 2009).

Regierung muss höhere Sozialausgaben einplanen

Nach dem Karlsruher Urteil muss die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und damit noch höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Gericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Die Richter ließen aber offen, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II generell höhere Leistungen bekommen müssen. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt bisher bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt — und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Grüne fordern Ende der Debatte um Steuersenkungen

Die Grünen im Stuttgarter Landtag bezeichneten die von der Bundesregierung geplanten Steuersenkungen der zu erwartenden Kosten durch die Hartz-IV-Reform als unhaltbar. „Viele Betroffene werden ihre Ansprüche bis zur Neuregelung durch den Bundestag geltend machen“, sagte Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann. „Wie viel die Neuberechnung den Bund langfristig kosten wird, weiß derzeit niemand.“ Den designierten Regierungschef Stefan Mappus (CDU) forderte Kretschmann auf, ein Machtwort zu den Steuersenkungsplänen des Koalitionspartners FDP zu sprechen.

Trotz des gewaltigen Umfangs der anstehenden Reform macht sich die FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Birgit Homburger, keine Sorgen um die Finanzierung: Sie gehe von „überschaubaren Folgen“ aus, sagte die FDP-Landeschefin in Berlin. Andere Projekte der FDP wie weitere Steuerentlastungen würden dadurch nicht gefährdet und sollten möglichst bis Anfang 2011 umgesetzt werden.

SPD-Fraktionsvize Katrin Altpeter nannte das Urteil gegen das rot- grüne Gesetz einen „Fortschritt für den Sozialstaat“. Der Anspruch auf Hilfe dürfe nicht nur ein Almosen sein. Die bisherigen Sätze für Kinder seien nicht realistisch: „Wenn Kinder mehrfach im Jahr neue Schuhe benötigen und es erwartet wird, dass sie am Schulessen oder am Klassenausflug teilnehmen, dann muss auch klar sein, dass entsprechende Mittel dafür zur Verfügung stehen.“

Sozialverband drängt auf soziale Infrastruktur

Eine „schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“ nannte der Paritätische Wohlfahrtsverband das Urteil. „Über die vielen vorbildlichen Einzelinitiativen wie Tafeln und Schulstartpakete hinaus brauchen wir auch in Baden-Württemberg endlich eine flächendeckende Bildungs- und soziale Infrastruktur“, sagte Landesgeschäftsführer Hansjörg Böhringer. Im Südwesten reiche die Spannweite der Quoten zur Kinderarmut von 4,3 Prozent im Enzkreis und im Kreis Biberach bis zu einem Maximum von 22,6 Prozent in Mannheim. Die Diakonischen Werke in Baden und Württemberg sehen durch das Urteil die „politisch motivierte Festsetzung der Regelsätze in die Schranken verwiesen“.

(Erschienen: 09.02.2010 16:40)

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