Kritik am Gesetzentwurf: Raucherkneipen wollen Imbiss bieten
Doch bei der Anhörung des vom Sozialministerium vorgelegten Reformkonzeptes haben die Wirte mehrere neue Einwände erhoben. Sie halten es nicht für sachgerecht, dass als Raucherlokale gekennzeichnete Eckkneipen nur kalte Gerichte servieren dürfen. „Die Gefahr durch Passivrauchen steigt nicht mit der Temperatur der angebotenen Speisen“, kritisierte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr.
Nach Ansicht des im Südwesten 12000 Mitglieder starken Verbandes sollen für Raucher-Eckkneipen vielmehr die Regelungen für Besenwirtschaften gelten. Das bedeutet: Dort könnten aufgewärmte Saitenwürstle und in der Mikrowelle aufgebackene Sandwiches, Suppen und Fleischküchle verzehrt werden. Kleine warme Speisen seien ein bedeutender Einnahmefaktor, heißt es, dienten aber auch dem Gesundheitsschutz.
Wirte wollen nicht zahlen
Für „außerordentlich problematisch“ halten die Wirte die geplante Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Werden Raucher-Eckkneipen nicht als solche gekennzeichnet oder verhindert der Pächter Verstöße gegen das Rauchverbot nicht, dann droht ihm eine Buße bis 5000 Euro. Damit würden sie gegenüber beim Nichtraucherschutz nachlässigen Behörden- oder Schulleitern diskriminiert. „Das ist eine eklatante, auch verfassungsrechtlich fragwürdige Ungleichbehandlung“, rügt Hauptgeschäftsführer Kirchherr. Bisher müssen nur sündige Raucher 40 bis 150 Euro berappen.Auch den Jugendschutz in Diskotheken halten die Gastronomen für überzogen. Ihrer Ansicht nach würde es reichen, nur die Raucher-Nebenräume für Minderjährige zu sperren und nicht das für Raucher zugängliche Tanzlokal insgesamt. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) ist aber nicht zu weiteren Abstrichen bereit. Im Gegenzug dringt der Städtetag mit der Forderung nach komplettem Rauchverbot auf dem Schulgelände nicht durch – obwohl er ein „breites Bündnis“ hinter sich weiß, wie Verbandssprecher Manfred Stehle betonte.
(Erschienen: 13.11.2008 20:00)
Doch bei der Anhörung des vom Sozialministerium vorgelegten Reformkonzeptes haben die Wirte mehrere neue Einwände erhoben. Sie halten es nicht für sachgerecht, dass als Raucherlokale gekennzeichnete Eckkneipen nur kalte Gerichte servieren dürfen. „Die Gefahr durch Passivrauchen steigt nicht mit der Temperatur der angebotenen Speisen“, kritisierte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr.
Nach Ansicht des im Südwesten 12000 Mitglieder starken Verbandes sollen für Raucher-Eckkneipen vielmehr die Regelungen für Besenwirtschaften gelten. Das bedeutet: Dort könnten aufgewärmte Saitenwürstle und in der Mikrowelle aufgebackene Sandwiches, Suppen und Fleischküchle verzehrt werden. Kleine warme Speisen seien ein bedeutender Einnahmefaktor, heißt es, dienten aber auch dem Gesundheitsschutz.
Wirte wollen nicht zahlen
Für „außerordentlich problematisch“ halten die Wirte die geplante Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Werden Raucher-Eckkneipen nicht als solche gekennzeichnet oder verhindert der Pächter Verstöße gegen das Rauchverbot nicht, dann droht ihm eine Buße bis 5000 Euro. Damit würden sie gegenüber beim Nichtraucherschutz nachlässigen Behörden- oder Schulleitern diskriminiert. „Das ist eine eklatante, auch verfassungsrechtlich fragwürdige Ungleichbehandlung“, rügt Hauptgeschäftsführer Kirchherr. Bisher müssen nur sündige Raucher 40 bis 150 Euro berappen.Auch den Jugendschutz in Diskotheken halten die Gastronomen für überzogen. Ihrer Ansicht nach würde es reichen, nur die Raucher-Nebenräume für Minderjährige zu sperren und nicht das für Raucher zugängliche Tanzlokal insgesamt. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) ist aber nicht zu weiteren Abstrichen bereit. Im Gegenzug dringt der Städtetag mit der Forderung nach komplettem Rauchverbot auf dem Schulgelände nicht durch – obwohl er ein „breites Bündnis“ hinter sich weiß, wie Verbandssprecher Manfred Stehle betonte.
(Erschienen: 13.11.2008 20:00)
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