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BGH: Sextäter bleibt auf freiem Fuß

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Karlsruhe / dpa Ein Sexualtäter, der seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebt, bleibt auf freiem Fuß. Dies entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Landgericht München II hatte im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl Gutachter den verurteilten Sexualverbrecher für gefährlich halten. Der BGH verwarf nun die Revision der Staatsanwaltschaft.

Der 59 Jahre alte Ex-Häftling lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder. Er wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Bürger protestieren täglich gegen den Mann, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte.

Der BGH hat die Verhängung einer nachträglichen - also erst kurz vor dem Entlassungstermin verhängten Sicherungsverwahrung - wiederholt an strenge Voraussetzungen geknüpft. So müssen während der Haftzeit gravierende neue Umstände aufgetreten sein, die auf ein Rückfallrisiko schließen lassen. Das bloße Versäumnis, bereits mit dem Urteil eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, kann laut BGH nicht über deren nachträgliche Verhängung korrigiert werden.

(Erschienen: 13.01.2010 11:50)

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