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Dampfplauderer

Von Pflichten und Rechten im Bundestag

Politik / Lesedauer: 1 min

Von Pflichten und Rechten im Bundestag
Veröffentlicht:19.01.2018, 21:21

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Zu allem etwas zu sagen haben nur Dampfplauderer. Für die meisten Parlamentsdebatten reicht die Anwesenheit von Fachpolitikern deshalb völlig aus – auch wenn sich durch die Bilder von spärlich besetzten Parlamentsreihen jene bestätigt fühlen, die vom Parlamentarismus ohnehin nicht viel halten. Um genau deren Vorurteile zu bedienen, um einen Kontrast darzustellen zu den anderen Parteien, achtet die AfD auf möglichst vollzählige Präsenz im Plenum. Wobei, am Rande bemerkt, Co-Fraktionschefin Alice Weidel vermisst wurde, als es zum Hammelsprung kam.

Es ist das gute Recht der AfD, auf die Einhaltung der Bundestagsgeschäftsordnung zu bestehen. Den Sitzungsabbruch aber als „Revanche“ zu organisieren, um den anderen eins auszuwischen, ist armselig. Zumal die Fraktionen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Dazu gehört, dem Bundestag mehrheitsfähige Kandidaten für herausgehobene Ämter zu präsentieren. Das hat die AfD zweimal nicht geschafft. Fragwürdige Personalvorschläge abzulehnen, ist dann wiederum das gute Recht der übrigen Abgeordneten.