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Rechtsrahmen

Hürden für Tempo-30-Zonen sollen fallen

Politik / Lesedauer: 2 min

Verkehrsministerium legt geänderten Entwurf der Straßenverkehrsordnung vor
Veröffentlicht:17.02.2016, 19:46

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Öfters Tempo 30 außerhalb von Wohngebieten? Der Auftrag kam von den Ländern. Jetzt setzt ihn Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt um. „Wir schaffen nun den Rechtsrahmen, damit Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können“, kündigt der CSU-Politiker eine Reform der Straßenverkehrsordnung an. Dabei geht es nicht allein um Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern auch um Fahrräder auf Fußgängerwegen und E-Bikes auf Fahrradwegen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Tempo 30: Es geht um Hauptverkehrsstraßen in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“. Bislang war es mit erheblichem Aufwand verbunden, an Bundesstraßen innerhalb von Ortschaften Tempo 30 vorzuschreiben. Länder und Kommunen mussten den Nachweis erbringen, dass es sich um einen besonderen Unfallschwerpunkt handelt. Nun soll dieser Nachweis etwa an Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern nicht mehr erforderlich sein. Ob Tempo 30 vorgeschrieben wird, soll von den Behörden vor Ort geprüft werden. 2014 waren etwa 23 000 Kinder bei Verkehrsunfällen verunglückt.

Radfahren auf dem Bürgersteig : Kinder unter acht Jahren müssen auch in Zukunft den Gehweg nutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren. Bis zum Alter von zehn Jahren können sie sich zwischen Straße und Gehweg entscheiden. Gelockert wird jetzt das bestehende Verbot für Erwachsene und Jugendliche, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen. Aufsichtspersonen sollen Kinder künftig auch auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad begleiten dürfen. Beim Überqueren allerdings müssen Kinder und Aufsichtspersonen absteigen. „Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit“, erklärt Verkehrsminister Dobrindt.

E-Bikes: Künftig sollen E-Bikes auch innerorts auf Fahrradwegen fahren dürfen. Zur Kennzeichnung wird eigens ein neues Verkehrsschild eingeführt. Dies gilt aber nur für Elektrofahrräder, die nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Allerdings: Viele gängige E-Bikes kommen auf höhere Geschwindigkeiten.

Lob und Kritik: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club warnt vor Abgrenzungsschwierigkeiten bei den Regelungen für E-Bikes: „Wenn auf Radwegen in Zukunft auch hochmotorisierte Pedelecs unterwegs sind – und das auch noch auf viel zu schmalen und holperigen Radwegen – dann wird das Unfallrisiko steigen.“ Die Kommunen loben insbesondere die Tempo-30-Pläne. „Tempo 30 ist zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll“, erklärte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, am Mittwoch.