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Selbstbehalt

Gröhe plant höheren Selbstbehalt bei Pflege

Politik / Lesedauer: 3 min

Erst ab 100 000 Euro Einkommen sollen Kinder für Heimkosten aufkommen müssen
Veröffentlicht:15.08.2017, 21:18

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Kinder haften für ihre Eltern – bei der Pflege gilt dieser Grundsatz. Und zwar dann, wenn Rente und das Geld, das die Pflegeversicherung zahlt, nicht ausreichen, um die Kosten für den Heimplatz zu decken. Dann springen zunächst die Sozialämter ein, können aber einen Teil der Ausgaben bei den Kindern des Pflegebedürftigen zurückfordern. Die Union will die Bestimmungen dafür nun verändern und die Angehörigen so weitgehend entlasten. Ein entsprechender Passus findet sich im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU .

„Pflegende Angehörige setzen sich Tag für Tag unermüdlich für Pflegebedürftige ein“, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag der „Schwäbischen Zeitung“. „Deshalb haben wir die Leistungen für pflegende Angehörige spürbar ausgeweitet.“ Diese Politik soll weiter fortgesetzt werden. „Dazu gehört auch, dass wir Kinder pflegebedürftiger Eltern vor finanzieller Überforderung schützen und damit dazu beitragen, sie noch besser zu entlasten.“

Konkret: Bei den Pflegekosten solle „ein Rückgriff auf Kinder“ erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro erfolgen, heißt es im Wahlprogramm der Union. Tatsächlich wären damit Hunderttausende Söhne und Töchter von Eltern, die zum Pflegefall geworden sind, entlastet. 2015 kostete ein Heimplatz in der damaligen Pflegestufe III nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt monatlich etwa 3165 Euro. Seit Januar 2017 zahlen die Pflegekassen 1175 Euro bei Pflegegrad vier beziehungsweise 2005 Euro bei Pflegegrad fünf. Den Rest müssen die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen und dabei auch ihr Vermögen einbringen – bis zu einem Betrag von 5000 Euro (bei Alleinstehenden). Reicht das nicht, müssen die Kinder die Lücke schließen.

Grundlage für den Unterhalt ist bei Arbeitnehmern das Durchschnittseinkommen der zurückliegenden zwölf Monate – abgezogen werden davon unter anderem Altersvorsorgekosten oder Darlehensverpflichtungen. Für Alleinstehende ist ein Selbstbehalt von 1800 Euro vorgesehen, bei Familien sind es 3240 Euro. Der Selbstbehalt wird vom – bereinigten – Einkommen abgezogen. Vom Betrag, der sich daraus ergibt, müssen Kinder von Pflegebedürftigen die Hälfte als Unterhalt zahlen. Beispiel: Ein Alleinstehender mit 2100 Euro Nettoeinkommen hat demnach 150 Euro Unterhalt im Monat beizusteuern.

Die Kommunen gehen auf Distanz zu dem Vorschlag. „Es ist grundsätzlich zuzumuten, dass Kinder für ihre Eltern einzustehen haben“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Die derzeitigen Regelungen seien praktikabel und vernünftig. Mittlerweile würden bereits rund 451 000 Personen Sozialhilfeleistungen beziehen, da ihr eigenes Einkommen nicht ausreiche, die Pflegekosten abzudecken. „Die Kosten, die von den Kommunen zu finanzieren sind, belaufen sich schon jetzt auf jährlich 4,1 Milliarden Euro“, so Landsberg weiter. „Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen.“