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Baerbock: Opferrolle der AfD „totaler Quatsch“

Politik / Lesedauer: 2 min

Baerbock: Opferrolle der AfD „totaler Quatsch“
Veröffentlicht:20.01.2018, 14:12

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Die mögliche neue Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock , hat Vorwürfe der AfD zurückgewiesen, wonach die Partei wegen der gescheiterten Wahl von Kandidaten im Bundestag in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten werde.

Es sei „totaler Quatsch“, wenn die AfD sage, sie bekomme ihre Rechte nicht, sagte Baerbock dem Deutschlandfunk. Auch Kandidaten der Grünen und der Linken hätten in der Vergangenheit nur knappe oder gar keine Mehrheiten erhalten.

„Jahrzehntelang ging es für die Grünen immer ganz, ganz knapp auf“, sagte Baerbock dem Deutschlandfunk. „Bei den Linken war es auch so, dass die mal lange Zeit niemanden hatten, weil die Person, die sie aufgestellt hatten, nicht mehrheitsfähig im Deutschen Bundestag war“, sagte die Grünen-Politikerin. „Und dann haben sie irgendwann eine andere Kandidatin aufgestellt“, fügte die Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg, die sich auf dem Grünen-Parteitag Ende Januar um den Parteivorsitz bewirbt, hinzu. Die AfD müsse sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und entsprechende Bewerber für Parlamentsgremien aufstellen.

Zu wenig Abgeordnete

Der AfD-Politiker Roman Reusch hatte am Donnerstagabend im Bundestag zu wenige Stimmen für einen Einzug in das parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste erhalten. Die AfD scheiterte außerdem endgültig mit ihrem Wunschkandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten - für eine erneute Kandidatur von Albrecht Glaser gab es im Ältestenrat keine Mehrheit.

Das Scheitern von Reusch hatte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland mit den Worten quittiert: „Wenn man Krieg haben will in diesem Bundestag, dann kann man auch Krieg kriegen.“ Laut Gauland als „Revanche“ für das Scheitern von Reusch beantragte die AfD am späten Donnerstagabend einen „Hammelsprung“. Dessen Ergebnis war, dass die Sitzung abgebrochen werden musste, weil das Parlament aufgrund vieler fehlender Abgeordneter nicht beschlussfähig war.