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Mitgliederschwund

Mitgliederschwund beim Strafgerichtshof

Politik / Lesedauer: 3 min

Mitgliederschwund beim Strafgerichtshof
Veröffentlicht:27.10.2016, 18:01

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Burundi , Südafrika und nun auch Gambia – innerhalb weniger Tage haben drei afrikanische Staaten ein Ende ihrer Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag angekündigt. Ihr Vorwurf: Das Gericht konzentriere sich auf „die Strafverfolgung und Erniedrigung Farbiger, insbesondere Afrikaner“ und ignoriere Verbrechen westlicher Staaten, wie es Gambias Informationsminister Sheriff Bojang laut Medienberichten formulierte.

Tatsächlich behandelte ein Großteil der Fälle vor dem ICC in der Vergangenheit Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afrika. Für Südafrika schon lange ein Grund, dem ICC Einseitigkeit vorzuwerfen – und in der vergangenen Woche das Ende der Mitgliedschaft zu verkünden, wie kurz zuvor bereits Burundi. Im Fall Südafrikas liegt die offizielle Mitteilung bereits dem UN-Generalsekretär in New York vor – damit ist es völkerrechtlich fix: Der Staat, der lange als führend bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen galt, ist ab dem 20. November 2017 raus aus dem Rom-Statut, der vertraglichen Grundlage des Gerichts.

Der deutsche Völkerstrafrechtler Benjamin Dürr , der die Arbeit des Internationalen Strafgerichts seit mehreren Jahren beobachtet, hält diese Entwicklung für bedenklich. Von einem drohenden Domino-Effekt will er zwar nicht sprechen – dafür seien die jeweiligen innenpolitischen Motive für den Austritt zu verschieden – einen „Nachahmungseffekt“ könne der Austritt jedoch durchaus haben. „Der Schritt, den Südafrika getan hat, zeigt anderen Ländern, dass der Austritt tatsächlich eine reelle Option ist“, sagt Dürr.

Problematisch sei dies vor allem deshalb, weil der erhobene Vorwurf in vielen afrikanischen Staaten durchaus verfange. „Er ist zwar nicht von Fakten gedeckt – aber das Gericht sollte die Kritik ernst nehmen und offensiv angehen“, rät Dürr. Klar sei jedoch, dass mit Ausnahme von Kenia bislang ausschließlich Fälle verhandelt würden, die entweder von den Ländern selbst oder vom UN-Sicherheitsrat an das Gericht verwiesen worden seien.

Er habe deswegen den Eindruck, „als sollten mit dem Austritt eigene Fehler und die Situation im Land verschleiert werden“, so Dürr. So steht etwa Gambia, das seit einem Putsch im Jahre 1994 von Yahya Jammeh regiert wird, immer wieder in der Kritik. Jammeh führte die Vollstreckung der Todesstrafe wieder ein und machte den rund zwei Millionen Einwohner zählenden Staat vergangenen Dezember zur „islamischen Republik“.

In Burundi waren Vorermittlungen des ICC zur Menschenrechtslage der Auslöser für den Austritt. Die Regierung des Landes sah darin eine ungebührliche Einmischung. Nach der umstrittenen Wiederwahl von Präsident Pierre Nkurunziza im Juli 2015 war es zu Demonstrationen und Gewalt gekommen. Hunderte Burundier wurden getötet, 270000 vertrieben.

Grund für die Rufe nach Austritt in Südafrika war ein Besuch des sudanesischen Diktators Omar al Baschir in Johannesburg. Gegen ihn hatte das Haager Tribunal 2009 einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen an der überwiegend christlichen Bevölkerung in Darfur erlassen. Südafrikas Regierung setzte sich damals über ein Urteil seines Obersten Gerichts hinweg, wonach Baschir verhaftet und ausgeliefert werden sollte, und löste damit eine innenpolitische Krise aus.

Während der Austritt für die Menschen in den betroffenen Staaten zumindest vorerst keine Konsequenzen habe, da die Ermittlungen des ICC, einmal eingeleitet, auch nach einem Austritt weitergeführt würden, drohe dem Gericht selbst ein Image- und Glaubwürdigkeitsverlust, so Dürr. „Den Haag ist mit dem Anspruch angetreten, ein Weltgericht zu sein – dieses Ideal wird durch die Rücktritte in Frage gestellt.“

Den Staaten, die im ICC ein Instrument der internationalen Gemeinschaft zur Unterdrückung afrikanischer Staaten sehen, hält der Völkerstrafrechtler ein einfaches Argument entgegen. Jeder Staat habe die Möglichkeit, das Gericht auszuschalten, so Dürr. „Und zwar, indem er selbst eine Untersuchung einleitet“. Den Haag greife nur dann ein, wenn ein Nationalstaat von sich aus nicht tätig werde. (kna)