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Ungewissheit

EU-Abschied mit vielen Hürden

Politik / Lesedauer: 2 min

Wie es nach der Brexit-Entscheidung der Briten weitergeht
Veröffentlicht:24.06.2016, 20:20

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Die politische und rechtliche Loslösung Großbritanniens von der EU ist ein langwieriger Prozess mit vielen Ungewissheiten. Nicht alle Fragen der bevorstehenden Scheidung des Königreichs sind bis ins Detail geklärt. Manche Aspekte dieses hochkomplizierten Prozesses blieben im EU-Vertrag von Lissabon (2009) offen, weil damals einerseits ein Austritt eines EU-Mitglieds hypothetisch erschien – und andererseits, weil man sich schneller einigen wollte.

Der Artikel 50 des Lissabon-Vetrags besagt, dass ein Mitgliedsstaat jederzeit austreten kann und dass die Union verpflichtet ist, mit dem Staat einen Vertrag über die Modalitäten des Austritts abzuschließen. Sollte es zu diesem Vertrag nicht kommen, wäre die Mitgliedschaft automatisch nach zwei Jahren beendet. Sollten die Verhandlungen nicht schnell genug vorankommen, kann diese Frist einstimmig verlängert werden.

Die britische Regierung strebt jedoch eine Einigung innerhalb dieser zwei Jahre an. Ein Grund dafür ist die Angst in London, dass manche EU-Staaten ihr Veto gegen eine Fristverlängerung einlegen könnten. Als Konsequenz einer harten Trennung könnte das Vereinigte Königreich dann komplett aus dem EU-Recht herausfallen. Danach würde es von der Union wie jeder beliebige Drittstaat behandelt werden.

Großbritannien dürfte nun versuchen, sich einen möglichst freien Zugang zum EU-Binnenmarkt auszuhandeln, wobei für den zweitwichtigsten Finanzstandort der Welt, der City of London, der Bereich Finanzdienstleistungen eine besonders große Rolle spielen wird. Nach Einschätzung vieler Experten dürften die Briten dabei allerdings nicht auf den Erhalt ihrer derzeitigen Rabatte und Sondervereinbarungen hoffen.

Während der Verhandlungen bleibt Großbritannien ein vollwertiges EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, das auch seine vollen Mitgliedsbeiträge weiter zahlen muss. Das heißt, eine schrittweise endende EU-Mitgliedschaft, wie heute von manchen britischen Politikern gewünscht, wäre unmöglich.

Neben dem Austrittsvertrag muss Großbritannien einen zweiten Vertrag mit der EU aushandeln, der seine zukünftigen Beziehungen zur Union definieren wird. Weil dieser auch Kompetenzen der Mitgliedsstaaten berührt, müsste ein solcher Vertrag auch vom Bundestag und den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

Großbritannien könnte später in die EU zurückkehren , indem es, wie jeder andere Staat, einen normalen Aufnahmeantrag stellt. Nach Expertenmeinung würde ein Aufnahmeverfahren mehrere Jahren dauern.